Allergieabklärung mit Pricktestung
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Klärt entzündliche, allergische und anatomische Ursachen einer behinderten Nasenatmung und bestimmt, ob Karenz, medikamentöse Behandlung oder ein Eingriff zielführend ist. Die Abklärung umfasst pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall).
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierender Obstruktion, Rhinorrhö, Allergieverdacht oder rezidivierender Rhinosinusitis nach endoskopischer Befundung und gegebenenfalls objektiver Funktionsmessung. Erforderliche Kernleistung: Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Zahl der tatsächlich berechnungsfähigen Einzeltests einsetzen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 385 | Kernposition | Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall). Zahl der tatsächlich berechnungsfähigen Einzeltests einsetzen; Nr. 385 nur für die ersten 20 Tests je Behandlungsfall. Frühere Pricktests im selben Behandlungsfall mitzählen; Art und Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Testungen dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Oximetrie. |
| GOÄ-Nr. 605 | Bedingt / alternativ | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden. Nur bei vollständig durchgeführter Ruhespirometrie mit fortlaufender Registrierung. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und eigenständiger Spirometrie. |
| GOÄ-Nr. 605A | Bedingt / alternativ | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation; in dieser Vorlage nur zusammen mit Nr. 605. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 385: Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall); Zahl der tatsächlich berechnungsfähigen Einzeltests einsetzen; Nr. 385 nur für die ersten 20 Tests je Behandlungsfall. Frühere Pricktests im selben Behandlungsfall mitzählen; Art und Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Testungen dokumentieren..
GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Oximetrie..
GOÄ-Nummer 605: Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden; Nur bei vollständig durchgeführter Ruhespirometrie mit fortlaufender Registrierung. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und eigenständiger Spirometrie..
GOÄ-Nummer 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -; Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation; in dieser Vorlage nur zusammen mit Nr. 605. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
