Allergieabklärung mit Pricktestung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605A
GOÄ-Abrechnung für Allergieabklärung mit Pricktestung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt entzündliche, allergische und anatomische Ursachen einer behinderten Nasenatmung und bestimmt, ob Karenz, medikamentöse Behandlung oder ein Eingriff zielführend ist. Die Abklärung umfasst pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall).

Wann ist sie anwendbar?

Bei persistierender Obstruktion, Rhinorrhö, Allergieverdacht oder rezidivierender Rhinosinusitis nach endoskopischer Befundung und gegebenenfalls objektiver Funktionsmessung. Erforderliche Kernleistung: Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Zahl der tatsächlich berechnungsfähigen Einzeltests einsetzen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 385KernpositionPricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall). Zahl der tatsächlich berechnungsfähigen Einzeltests einsetzen; Nr. 385 nur für die ersten 20 Tests je Behandlungsfall. Frühere Pricktests im selben Behandlungsfall mitzählen; Art und Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Testungen dokumentieren.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Oximetrie.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden. Nur bei vollständig durchgeführter Ruhespirometrie mit fortlaufender Registrierung. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und eigenständiger Spirometrie.
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation; in dieser Vorlage nur zusammen mit Nr. 605. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 385

Kernposition der Kombination

Anzahl: 1
Max count: 20
GOÄ 605A

Bedingte oder alternative Position

Requires all:
605

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 385: Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall); Zahl der tatsächlich berechnungsfähigen Einzeltests einsetzen; Nr. 385 nur für die ersten 20 Tests je Behandlungsfall. Frühere Pricktests im selben Behandlungsfall mitzählen; Art und Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Testungen dokumentieren..

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Nur bei eigenständiger oxymetrischer Untersuchung; nicht automatisch wegen einer anderen kardio-pulmonalen Untersuchung ansetzen. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und tatsächlich durchgeführter Oximetrie..

GOÄ-Nummer 605: Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden; Nur bei vollständig durchgeführter Ruhespirometrie mit fortlaufender Registrierung. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung und eigenständiger Spirometrie..

GOÄ-Nummer 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -; Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation; in dieser Vorlage nur zusammen mit Nr. 605. Nur bei zusätzlicher respiratorischer Fragestellung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.