Diagnostische Extremitätenangiographie plus PTA in derselben Sitzung

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Gefäße

AbrechnungsfallDiagnostische Extremitätenangiographie plus PTA in derselben Sitzung – ohne zusätzlichen Stent
FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Gefäße
KernpositionenGOÄ-Nr. 5309 und GOÄ-Nr. 5345
GOÄ-Abrechnung für Diagnostische Extremitätenangiographie plus PTA in derselben Sitzung – ohne zusätzlichen Stent

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verbindet die diagnostische Darstellung einer Extremitätenarterie mit der unmittelbar indizierten Ballondilatation derselben Sitzung und dokumentiert das angiographische Ergebnis. Die Behandlung umfasst diagnostische Serienangiographie einer Extremität und Weitere diagnostische Serien.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter behandelbarer Stenose beziehungsweise Okklusion und vorab geklärter Interventionsbereitschaft; Diagnostik und PTA müssen jeweils tatsächlich erbracht und nachvollziehbar zugeordnet sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Diagnostische Serienangiographie einer Extremität und Weitere diagnostische Serien.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5309KernpositionDiagnostische Serienangiographie einer Extremität
GOÄ-Nr. 5310Bedingt / alternativWeitere diagnostische Serien
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse
GOÄ-Nr. 5345KernpositionPerkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien. Nebeneinander mit diagnostischer Angiographie nur unter Beachtung der 14-Tage-Regel und Bestätigung auf der Rechnung.
GOÄ-Nr. 5346Bedingt / alternativZuschlag bei Behandlung von mehr als zwei Arterien
GOÄ-Nr. 5351Bedingt / alternativLysebehandlung über mehr als eine Stunde
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5309: Diagnostische Serienangiographie einer Extremität.

GOÄ-Nummer 5310: Weitere diagnostische Serien.

GOÄ-Nummer 5335: Computergestützte Analyse.

GOÄ-Nummer 5345: Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien; Nebeneinander mit diagnostischer Angiographie nur unter Beachtung der 14-Tage-Regel und Bestätigung auf der Rechnung..

GOÄ-Nummer 5346: Zuschlag bei Behandlung von mehr als zwei Arterien.

GOÄ-Nummer 5351: Lysebehandlung über mehr als eine Stunde.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

14-Tage-Bestätigung

diagnostische Serien

behandelte Arterien

Lyse

Ergebnis

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.