Viszeral-/Nierenarterienangiographie mit selektiver Katheter-Kontrastgabe

Radiologie · Angiographie – Abdomen

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichAngiographie – Abdomen
KernpositionenGOÄ-Nr. 5300 und GOÄ-Nr. 350
GOÄ-Abrechnung für Viszeral-/Nierenarterienangiographie mit selektiver Katheter-Kontrastgabe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt eine Nieren- oder Viszeralarterie selektiv dar und lokalisiert Stenose, Blutungsquelle oder Gefäßanatomie für eine gezielte Intervention. Die Bildgebung umfasst zentrale Serienangiographie und intraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei konkret begründeter renovaskulärer, mesenterialer oder Blutungsfrage, wenn nichtinvasive Bildgebung nicht genügt oder eine Kathetertherapie geplant ist. Erforderliche Kernleistungen: Zentrale Serienangiographie und intraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5300KernpositionZentrale Serienangiographie – erste Serie
GOÄ-Nr. 5301Bedingt / alternativZweite/dritte Serie
GOÄ-Nr. 5302Bedingt / alternativWeitere Serien insgesamt
GOÄ-Nr. 350KernpositionIntraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5300: Zentrale Serienangiographie – erste Serie.

GOÄ-Nummer 5301: Zweite/dritte Serie.

GOÄ-Nummer 5302: Weitere Serien insgesamt.

GOÄ-Nummer 350: Intraarterielle Kontrastmitteleinbringung nach perkutaner Katheterplatzierung.

GOÄ-Nummer 5335: Computergestützte Analyse.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Zielgefäß

Katheterposition

Serien

Kontrastgabe

Analyse

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.