Serienangiographie zweier Extremitäten im zeitlichen Zusammenhang
Radiologie · Angiographie – Peripher

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt Gefäßlumen, Kollateralen und hämodynamisch relevante Engstellen kontrastgestützt dar und schafft bei Interventionen zugleich die anatomische Arbeitsgrundlage. Die Bildgebung umfasst serienangiographie der ersten Extremität und Serienangiographie einer weiteren Extremität.
Wann ist sie anwendbar?
Bei begründetem Verdacht auf behandlungsrelevante Gefäßpathologie oder konkreter Interventionsplanung nach Abwägung weniger invasiver Voruntersuchungen und des Kontrastmittelrisikos. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Serienangiographie der ersten Extremität und Serienangiographie einer weiteren Extremität.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5309 | Kernposition | Serienangiographie der ersten Extremität |
| GOÄ-Nr. 5310 | Bedingt / alternativ | Weitere Serien der ersten Extremität |
| GOÄ-Nr. 5311 | Kernposition | Serienangiographie einer weiteren Extremität |
| GOÄ-Nr. 5312 | Bedingt / alternativ | Weitere Serien der weiteren Extremität |
| GOÄ-Nr. 350 | Bedingt / alternativ | Intraarterielle Katheter-Kontrastmitteleinbringung |
| GOÄ-Nr. 5335 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5309: Serienangiographie der ersten Extremität.
GOÄ-Nummer 5310: Weitere Serien der ersten Extremität.
GOÄ-Nummer 5311: Serienangiographie einer weiteren Extremität.
GOÄ-Nummer 5312: Weitere Serien der weiteren Extremität.
GOÄ-Nummer 350: Intraarterielle Katheter-Kontrastmitteleinbringung.
GOÄ-Nummer 5335: Computergestützte Analyse.
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
erste und zweite Extremität
Serien
Katheter/Kontrast
Analyse
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
