Beinvenen-Duplex bei Thromboseverdacht
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Unterstützt die risikoadaptierte Abklärung eines venösen Thrombus beziehungsweise einer Embolie und vermeidet eine isolierte Bewertung unspezifischer Einzelbefunde. Die Bildgebung umfasst beinvenen-Duplex bei Thromboseverdacht.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinischem Thrombose-/Embolieverdacht entsprechend der Vortestwahrscheinlichkeit; D-Dimer dient vor allem dem Ausschluss bei niedriger oder mittlerer Wahrscheinlichkeit. Erforderliche Kernleistungen: Beinvenen-Duplex bei Thromboseverdacht; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -. Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren; nicht allein wegen Gerätefähigkeit. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -. Zusätzliche dokumentierte Frequenzspektrumanalyse. Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren; nicht allein wegen Gerätefähigkeit. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; bloße Mitdarstellung oder Nadel-/Lagekontrolle genügt nicht. Erforderliche Bilddokumentation ist enthalten.; Organbezug: Venengefäße der betroffenen Beinregion.
GOÄ-Nummer 401: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -; Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren; nicht allein wegen Gerätefähigkeit..
GOÄ-Nummer 404: Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -; Zusätzliche dokumentierte Frequenzspektrumanalyse. Je Sitzung höchstens einmal und nur bei tatsächlich erbrachtem Zusatzverfahren; nicht allein wegen Gerätefähigkeit..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
