Endovaskuläres Coiling einer Hirnarterie

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Neuroradiologie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Neuroradiologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Endovaskuläres Coiling einer Hirnarterie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verschließt ein intrakranielles Aneurysma beziehungsweise eröffnet bei akutem Gefäßverschluss eine Hirnarterie endovaskulär, um Blutung oder irreversible Ischämie zu verhindern. Die Versorgung umfasst endovaskuläres Coiling einer Hirnarterie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei bildgebend gesicherter neurovaskulärer Zielpathologie im geeigneten Zeit- und Risikofenster durch spezialisiertes Team; Verfahren richtet sich nach Anatomie und klinischer Dringlichkeit. Erforderliche Kernleistung: Endovaskuläres Coiling einer Hirnarterie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5358-COILINGKernpositionEndovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas, analog Nr. 5358 GOÄ
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5358-COILING

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5358

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer A5358-COILING: Endovaskuläres Coiling eines intrakraniellen Aneurysmas, analog Nr. 5358 GOÄ.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.