Kathetergestützte Lysetherapie hirnversorgender Arterien

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Neuroradiologie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Neuroradiologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5351 und GOÄ-Nr. 5352
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5345, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Kathetergestützte Lysetherapie hirnversorgender Arterien

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verschließt ein intrakranielles Aneurysma beziehungsweise eröffnet bei akutem Gefäßverschluss eine Hirnarterie endovaskulär, um Blutung oder irreversible Ischämie zu verhindern. Die Behandlung umfasst zuschlag bei Lyse hirnversorgender Arterien und Perkutane Rekanalisation nichtkoronarer Arterien.

Wann ist sie anwendbar?

Bei bildgebend gesicherter neurovaskulärer Zielpathologie im geeigneten Zeit- und Risikofenster durch spezialisiertes Team; Verfahren richtet sich nach Anatomie und klinischer Dringlichkeit. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Zuschlag bei Lyse hirnversorgender Arterien und Perkutane Rekanalisation nichtkoronarer Arterien.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5345Bedingt / alternativPerkutane Rekanalisation nichtkoronarer Arterien. Nur wenn tatsächlich zusätzlich zur Lyse eine Rekanalisation/Dilatation im Sinne der Nr. 5345 erfolgt.
GOÄ-Nr. 5351KernpositionLysebehandlung über mehr als eine Stunde
GOÄ-Nr. 5352KernpositionZuschlag bei Lyse hirnversorgender Arterien
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5352

Kernposition der Kombination

Erforderlicher Zusammenhang: 5351

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5345: Perkutane Rekanalisation nichtkoronarer Arterien; Nur wenn tatsächlich zusätzlich zur Lyse eine Rekanalisation/Dilatation im Sinne der Nr. 5345 erfolgt..

GOÄ-Nummer 5351: Lysebehandlung über mehr als eine Stunde.

GOÄ-Nummer 5352: Zuschlag bei Lyse hirnversorgender Arterien.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Zielarterie

Lysedauer

zusätzliche Rekanalisation

neurologische Indikation

Komplikationen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.