Mikrokathetergestützte endovaskuläre Embolektomie einer zerebralen Arterie

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Neuroradiologie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Neuroradiologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Mikrokathetergestützte endovaskuläre Embolektomie einer zerebralen Arterie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen zerebralen Gefäßthrombus endovaskulär und stellt bei geeignetem akutem Schlaganfall die Hirnperfusion möglichst rasch wieder her. Die Abklärung umfasst mikrokathetergestützte endovaskuläre Embolektomie einer zerebralen Arterie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei bildgebend nachgewiesenem zugänglichem Gefäßverschluss und geeigneter Klinik im leitliniengerechten Zeit-/Gewebefenster durch ein spezialisiertes Neurointerventionsteam. Erforderliche Kernleistung: Mikrokathetergestützte endovaskuläre Embolektomie einer zerebralen Arterie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIEKernpositionMikrokathetergestützte endovaskuläre Embolektomie einer zerebralen Arterie, analog Nr. 5348 GOÄ
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5348

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer A5348-ZEREBRALE-EMBOLEKTOMIE: Mikrokathetergestützte endovaskuläre Embolektomie einer zerebralen Arterie, analog Nr. 5348 GOÄ.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

Zielarterie

Zugangsweg

Thrombektomie-/Embolektomietechnik

Reperfusionsgrad

Komplikationen

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.