Welche GOÄ-Ziffern sind für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ in Betracht?
Für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 2006 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ stehen diabetischer Fuß, Fußulkus, Nekrose, Wunddebridement, Gefäßdiagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingt / alternativ | Eingehende neurologische Untersuchung bei Polyneuropathie. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Sonographie der ersten Gefäßregion. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und nur bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 643 | Bedingt / alternativ | Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie größerer Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Kernposition | Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde |
| GOÄ-Nr. 2065 | Bedingt / alternativ | Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich. |
| GOÄ-Nr. 209 | Bedingt / alternativ | Großflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Nur als eigenständiger Verband, insbesondere in einer getrennten Wundbehandlung; nicht als Bestandteil der Nekroseabtragung. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Ambulanter Operationszuschlag nur, wenn Nr. 2065 als zuschlagsfähige Hauptleistung und die Präambelvoraussetzungen vollständig erfüllt sind. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende neurologische Untersuchung bei Polyneuropathie.
Bedingte oder alternative Position
Sonographie der ersten Gefäßregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur f ür jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und nur bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie größerer Bezirk.
Kernposition der Kombination
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
Bedingte oder alternative Position
Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich.
Bedingte oder alternative Position
Großflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur als eigenständiger Verband, insbesondere in einer getrennten Wundbehandlung; nicht als Bestandteil der Nekroseabtragung.
Bedingte oder alternative Position
Ambulanter Operationszuschlag nur, wenn Nr. 2065 als zuschlagsfähige Hauptleistung und die Präambelvoraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: diabetischer Fuß, Fußulkus, Nekrose, Wunddebridement
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 2006: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2006
Wagner-/Wundklassifikation
Neuropathie- und Gefäßbefund
Messwerte
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 2006 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2006). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Dermatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 2006 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 800, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 2006. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
