Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung
Dermatologie · Chronische Wunden und Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt beim diabetischen Fuß gleichzeitig Wundtiefe, Infektion, Neuropathie und arterielle Durchblutung und entfernt avitales Gewebe, damit eine heilungsfähige Wundsituation entsteht und eine Amputation möglichst vermieden wird. Die Abklärung umfasst diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei diabetischer Fußulzeration oder Nekrose; Druckentlastung, Perfusionsprüfung, Infektionsschwere und Beteiligung tiefer Strukturen müssen vor beziehungsweise neben dem Débridement geklärt und im Verlauf kontrolliert werden. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 800 | Bedingt / alternativ | Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes. Eingehende neurologische Untersuchung bei Polyneuropathie. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie der ersten Gefäßregion. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Nur zusätzlich zu einer sonographischen Grundleistung nach Nr. 410 bis 418 und nur bei tatsächlicher zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 643 | Bedingt / alternativ | Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Lokalanästhesie größerer Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Kernposition | Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde |
| GOÄ-Nr. 2065 | Bedingt / alternativ | Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung. Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich. |
| GOÄ-Nr. 209 | Bedingt / alternativ | Großflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Nur als eigenständiger Verband, insbesondere in einer getrennten Wundbehandlung; nicht als Bestandteil der Nekroseabtragung. |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Ambulanter Operationszuschlag nur, wenn Nr. 2065 als zuschlagsfähige Hauptleistung und die Präambelvoraussetzungen vollständig erfüllt sind. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 2006: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2006
Wagner-/Wundklassifikation
Neuropathie- und Gefäßbefund
Messwerte
Nekroseumfang
Anästhesie
Debridement und Wundauflage
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
