Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichDermatochirurgie und Wundversorgung
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ in Betracht?

Für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2065 und GOÄ-Nr. 209 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ stehen chronische Wunde, sekundäre Wundheilung, Nekrose, Verbandwechsel, Debridement. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativEigenständige Beratung.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleiner Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroßer Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 2006KernpositionBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
GOÄ-Nr. 2065Bedingt / alternativAusgedehnte Nekrose im Hand-/Fußbereich.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativEigenständiger Verband.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Kompressions-/Stützverband.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich.
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativAmbulanter Operationszuschlag nur bei tatsächlich zuschlagsfähiger Nekroseabtragung nach Nr. 2065 und erfüllten Präambelvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Beratung.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleiner Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Großer Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2006

Kernposition der Kombination

Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde

GOÄ 2065

Bedingte oder alternative Position

Ausgedehnte Nekrose im Hand-/Fußbereich.

GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung.

GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Verband.

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Zirkulärer Kompressions-/Stützverband.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich.

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Ambulanter Operationszuschlag nur bei tatsächlich zuschlagsfähiger Nekroseabtragung nach Nr. 2065 und erfüllten Präambelvoraussetzungen.

Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Wundgröße/-tiefe und Heilungsphase
Infektionszeichen
Anästhesie
Nekroseumfang
Externum/Wundauflage
Verband
Abstrich

Wie grenzt sich „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ sowie „Traumatische Hautwunde mit Anästhesie, Wundrevision und Naht“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: chronische Wunde, sekundäre Wundheilung, Nekrose, Verbandwechsel

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 2006: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2006

Wundgröße/-tiefe und Heilungsphase

Infektionszeichen

Anästhesie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5); GOÄ-Nr. 2006 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2006). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige Beratung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2065 und GOÄ-Nr. 209 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ sowie „Traumatische Hautwunde mit Anästhesie, Wundrevision und Naht“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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