Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband
Dermatologie · Dermatochirurgie und Wundversorgung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Kontrolliert eine heilende Operations- oder Verletzungswunde, erkennt Dehiszenz beziehungsweise Infektion und entfernt Fäden oder Klammern erst bei ausreichender Wundstabilität. Die Verlaufskontrolle umfasst entfernung von Fäden oder Klammern und Verband.
Wann ist sie anwendbar?
Nach vorausgegangener Wundversorgung zum befundgerechten Kontroll- beziehungsweise Entfernungszeitpunkt; Wundschluss, Rötung, Sekretion, Schmerz und tatsächlich durchgeführte Verband- oder Fadenmaßnahme sind festzuhalten. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Entfernung von Fäden oder Klammern und Verband.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 2007 | Kernposition | Entfernung von Fäden oder Klammern |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Zusätzlich eigenständiger Verband. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Bei nicht primär heilender/infizierter Wunde. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ sowie „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Nr. 2007: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2007
Operationsstelle und Heilungsverlauf
Anzahl/Umfang der entfernten Fäden/Klammern
Wundkomplikationen
Verband/Externum
Abstrich
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
