Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichDermatochirurgie und Wundversorgung
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2007
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ in Betracht?

Für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2007 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 200, GOÄ-Nr. 2006 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ stehen Wundkontrolle, Fadenzug, Klammerentfernung, postoperativ. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativEigenständige Beratung.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 2007KernpositionEntfernung von Fäden oder Klammern
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativZusätzlich eigenständiger Verband.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBei nicht primär heilender/infizierter Wunde.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Beratung.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 2007

Kernposition der Kombination

Entfernung von Fäden oder Klammern

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlich eigenständiger Verband.

GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Bei nicht primär heilender/infizierter Wunde.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Operationsstelle und Heilungsverlauf
Anzahl/Umfang der entfernten Fäden/Klammern
Wundkomplikationen
Verband/Externum
Abstrich

Wie grenzt sich „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ sowie „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Wundkontrolle, Fadenzug, Klammerentfernung, postoperativ

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 2007: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2007

Operationsstelle und Heilungsverlauf

Anzahl/Umfang der entfernten Fäden/Klammern

Wundkomplikationen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5); GOÄ-Nr. 2007 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2007). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige Beratung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2007 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 200, GOÄ-Nr. 2006 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2007. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postoperative dermatologische Wundkontrolle mit Faden-/Klammerentfernung und Verband“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“ sowie „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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