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GOÄ-Ziffer: 2065
Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
Einfachsatz
× 1
14.57 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
33.52 €
Höchstsatz
× 3.5
51.00 €
Wichtig:
-
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