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GOÄ-Ziffer 2067
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GOÄ – 2067
Operation einer Hand- oder Fußmissbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
Einfachsatz
× 1
96.76 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
222.54 €
Höchstsatz
× 3.5
338.65 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2066: Eröffnung der Hohlhandphlegmone
- GOÄ 2070: Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven
- GOÄ 2065: Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
- GOÄ 2071: Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat
- GOÄ 2064: Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung
- GOÄ 2072: Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
