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GOÄ-Ziffer 2062
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GOÄ – 2062
Drahtstiftung zur Fixierung von mehreren kleinen Gelenken, Drahtstiftung an der Daumenbasis oder an der Mittelhand oder am Mittelfuß mittels gekreuzter Drähte
Einfachsatz
× 1
21.57 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
49.60 €
Höchstsatz
× 3.5
75.48 €
Punktzahl:
370
Ausschlussziffern:
2060Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2061: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
- GOÄ 2063: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
- GOÄ 2060: Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
- GOÄ 2064: Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung
- GOÄ 2056: Replantation eines Armes oder eine Beines
- GOÄ 2065: Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
