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GOÄ-Ziffer 2060
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GOÄ – 2060
Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
Einfachsatz
× 1
13.41 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
30.83 €
Höchstsatz
× 3.5
46.92 €
Punktzahl:
230
Ausschlussziffern:
2062Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2056: Replantation eines Armes oder eine Beines
- GOÄ 2061: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
- GOÄ 2055: Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich
- GOÄ 2062: Drahtstiftung zur Fixierung von mehreren kleinen Gelenken, Drahtstiftung an der Daumenbasis oder an der Mittelhand oder am Mittelfuß mittels gekreuzter Drähte
- GOÄ 2054: Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie
- GOÄ 2063: Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
