Welche GOÄ-Ziffern sind für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ in Betracht?
Für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 491 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ stehen Atherom, Zyste, Lipom, benigne Geschwulst, Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständiger Hautstatus. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Sonographie der Läsion/Region. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Kleiner Anästhesiebezirk. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Großer Anästhesiebezirk. |
| GOÄ-Nr. 2403 | Bedingt / alternativ | Kleine Geschwulst. |
| GOÄ-Nr. 2404 | Bedingt / alternativ | Größere Geschwulst. |
| GOÄ-Nr. 2381 | Bedingt / alternativ | Einfache Hautlappenplastik. |
| GOÄ-Nr. 2382 | Bedingt / alternativ | Schwierige Hautlappenplastik/Spalthaut. |
| GOÄ-Nr. 443 | Bedingt / alternativ | Nur bei zuschlagsfähiger ambulanter Operation mit einer Hauptleistung von 500 bis 799 Punkten, insbesondere Nr. 2404, und erfüllten Präambelvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Sonographie der Läsion/Region.
Bedingte oder alternative Position
Kleiner Anästhesiebezirk.
Bedingte oder alternative Position
Einfache Hautlappenplastik.
Bedingte oder alternative Position
Schwierige Hautlappenplastik/Spalthaut.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zuschlagsfähiger ambulanter Operation mit einer Hauptleistung von 500 bis 799 Punkten, insbesondere Nr. 2404, und erfüllten Präambelvoraussetzungen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Atherom, Zyste, Lipom, benigne Geschwulst
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
Lokalisation, Größe und Tiefe
Sonographiebefund
Anästhesie
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Symptombezogene Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Symptombezogene Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Hautwunde mit Anästhesie, Wundrevision und Naht
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
