Welche GOÄ-Ziffern sind für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichDermatochirurgie und Wundversorgung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ in Betracht?

Für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 491 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ stehen Atherom, Zyste, Lipom, benigne Geschwulst, Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständiger Hautstatus.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativSonographie der Läsion/Region.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleiner Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroßer Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 2403Bedingt / alternativKleine Geschwulst.
GOÄ-Nr. 2404Bedingt / alternativGrößere Geschwulst.
GOÄ-Nr. 2381Bedingt / alternativEinfache Hautlappenplastik.
GOÄ-Nr. 2382Bedingt / alternativSchwierige Hautlappenplastik/Spalthaut.
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativNur bei zuschlagsfähiger ambulanter Operation mit einer Hauptleistung von 500 bis 799 Punkten, insbesondere Nr. 2404, und erfüllten Präambelvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Vollständiger Hautstatus.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Sonographie der Läsion/Region.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleiner Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Großer Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2403

Bedingte oder alternative Position

Kleine Geschwulst.

Abrechnungsalternative: excision
GOÄ 2404

Bedingte oder alternative Position

Größere Geschwulst.

Abrechnungsalternative: excision
GOÄ 2381

Bedingte oder alternative Position

Einfache Hautlappenplastik.

Abrechnungsalternative: closure
Erfordert mindestens eine Position:
2403
2404
GOÄ 2382

Bedingte oder alternative Position

Schwierige Hautlappenplastik/Spalthaut.

Abrechnungsalternative: closure
Erfordert mindestens eine Position:
2403
2404
GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zuschlagsfähiger ambulanter Operation mit einer Hauptleistung von 500 bis 799 Punkten, insbesondere Nr. 2404, und erfüllten Präambelvoraussetzungen.

Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Erfordert Position: 2404

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 2007 zeitlich getrennt; einfacher Wundverschluss ist nicht automatisch eine Hautlappenplastik.
Nr. 2403 trägt keinen ambulanten OP-Zuschlag; Nr. 443 nur bei tatsächlich zuschlagsfähiger Hauptleistung und vollständiger Erfüllung der Präambel.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Größe und Tiefe
Sonographiebefund
Anästhesie
Exzisionsumfang
Defekt und Verschluss
Histologieauftrag
Nachsorge

Wie grenzt sich „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Atherom, Zyste, Lipom, benigne Geschwulst

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Lokalisation, Größe und Tiefe

Sonographiebefund

Anästhesie

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Symptombezogene Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Symptombezogene Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 491 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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