Welche GOÄ-Ziffern sind für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ in Betracht?
Für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ stehen Narbe, Narbenkorrektur, Kontraktur, Hautlappenplastik, Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Kleiner Anästhesiebezirk. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Großer Anästhesiebezirk. |
| GOÄ-Nr. 2403 | Bedingt / alternativ | Kleine zu exzidierende Veränderung. |
| GOÄ-Nr. 2404 | Bedingt / alternativ | Größere zu exzidierende Veränderung. |
| GOÄ-Nr. 2381 | Bedingt / alternativ | Einfache Hautlappenplastik. |
| GOÄ-Nr. 2382 | Bedingt / alternativ | Schwierige Hautlappenplastik/Spalthaut. |
| GOÄ-Nr. 755 | Bedingt / alternativ | Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Kleiner Anästhesiebezirk.
Bedingte oder alternative Position
Kleine zu exzidierende Veränderung.
Bedingte oder alternative Position
Größere zu exzidierende Veränderung.
Bedingte oder alternative Position
Einfache Hautlappenplastik.
Bedingte oder alternative Position
Schwierige Hautlappenplastik/Spalthaut.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Narbe, Narbenkorrektur, Kontraktur, Hautlappenplastik
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
medizinische/funktionelle Indikation
Narbenlokalisation und Fläche
Anästhesie
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss
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Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Traumatische Hautwunde mit Anästhesie, Wundrevision und Naht
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
