Welche GOÄ-Ziffern sind für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichDermatochirurgie und Wundversorgung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ in Betracht?

Für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ stehen Narbe, Narbenkorrektur, Kontraktur, Hautlappenplastik, Exzision. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleiner Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroßer Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 2403Bedingt / alternativKleine zu exzidierende Veränderung.
GOÄ-Nr. 2404Bedingt / alternativGrößere zu exzidierende Veränderung.
GOÄ-Nr. 2381Bedingt / alternativEinfache Hautlappenplastik.
GOÄ-Nr. 2382Bedingt / alternativSchwierige Hautlappenplastik/Spalthaut.
GOÄ-Nr. 755Bedingt / alternativNur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleiner Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Großer Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2403

Bedingte oder alternative Position

Kleine zu exzidierende Veränderung.

Abrechnungsalternative: excision
Behandlungspfad: excision_and_reconstruction
GOÄ 2404

Bedingte oder alternative Position

Größere zu exzidierende Veränderung.

Abrechnungsalternative: excision
Behandlungspfad: excision_and_reconstruction
GOÄ 2381

Bedingte oder alternative Position

Einfache Hautlappenplastik.

Abrechnungsalternative: closure
Behandlungspfad: excision_and_reconstruction
Erfordert mindestens eine Position:
2403
2404
GOÄ 2382

Bedingte oder alternative Position

Schwierige Hautlappenplastik/Spalthaut.

Abrechnungsalternative: closure
Behandlungspfad: excision_and_reconstruction
Erfordert mindestens eine Position:
2403
2404
GOÄ 755

Bedingte oder alternative Position

Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.

Abrechnungsalternative: scar_treatment_path
Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“?

Hinweise zur Kombination

Ästhetische Wunschbehandlung klar von medizinisch notwendiger Behandlung trennen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

medizinische/funktionelle Indikation
Narbenlokalisation und Fläche
Anästhesie
Exzision
plastischer Verschluss
fotografischer Befund

Wie grenzt sich „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Narbe, Narbenkorrektur, Kontraktur, Hautlappenplastik

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

medizinische/funktionelle Indikation

Narbenlokalisation und Fläche

Anästhesie

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Funktionell oder medizinisch indizierte Narbenkorrektur mit Exzision und Hautlappenplastik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Benigne Hautgeschwulst/Zyste/Lipom mit Sonographie, Exzision und plastischem Verschluss“ sowie „Chronische oder sekundär heilende Wunde mit Nekrosebehandlung, Externa und Verband“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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