Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung

Dermatologie · Chronische Wunden und Phlebologie

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichChronische Wunden und Phlebologie
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst Reflux und Versorgungswege einer Varikosis und behandelt geeignete oberflächliche Venen gezielt durch Sklerosierung. Die Behandlung umfasst verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer Varikosis beziehungsweise begründetem Behandlungswunsch nach Duplex- und Perfusionsprüfung; behandelte Vene, Mittel und Kompression sind zu dokumentieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401KernpositionZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativUntersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung. Direktionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401.
GOÄ-Nr. 620Bedingt / alternativRheographische Untersuchung der Extremitäten. Rheographische Untersuchung der Extremitäten. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
GOÄ-Nr. 634Bedingt / alternativLichtreflex-Rheographie. Lichtreflex-Rheographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
GOÄ-Nr. 641Bedingt / alternativVenenverschluß-plethysmographische Untersuchung. Venenverschlussplethysmographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
GOÄ-Nr. 643Bedingt / alternativPeriphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung. Periphere Druck-/Strömungsmessung.
GOÄ-Nr. 764Bedingt / alternativVerödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung. Verödung/Sklerosierung von Krampfadern je Sitzung.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativWund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Kompressionsverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 3
Erfordert Position: 410
GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Abrechnungsalternative: duplex_or_directional_doppler
Erfordert Position: 410
GOÄ 644

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: duplex_or_directional_doppler
Wiederholung:
Max: 2

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nur tatsächlich durchgeführte und eigenständige Gefäßtests ansetzen; keine pauschale Komplettkette.
Nr. 401 und Nr. 644 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Rheographie, Lichtreflex-Rheographie und Venenverschlussplethysmographie sind keine automatische Dreierkombination; jede Methode benötigt einen eigenständigen dokumentierten Leistungsinhalt.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 401: Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.

CEAP/klinischer Befund

untersuchte Gefäßregionen

Duplex-/Funktionsmesswerte

Sklerosans und behandelte Gefäße

Kompression

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.