Welche GOÄ-Ziffern sind für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ in Betracht?
Für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 620 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ stehen Varikosis, Krampfadern, Besenreiser, Sklerosierung, Duplex. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644. |
| GOÄ-Nr. 644 | Bedingt / alternativ | Direktionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401. |
| GOÄ-Nr. 620 | Bedingt / alternativ | Rheographische Untersuchung der Extremitäten. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren. |
| GOÄ-Nr. 634 | Bedingt / alternativ | Lichtreflex-Rheographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren. |
| GOÄ-Nr. 641 | Bedingt / alternativ | Venenverschlussplethysmographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren. |
| GOÄ-Nr. 643 | Bedingt / alternativ | Periphere Druck-/Strömungsmessung. |
| GOÄ-Nr. 764 | Bedingt / alternativ | Verödung/Sklerosierung von Krampfadern je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Kompressionsverband. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.
Kernposition der Kombination
Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.
Bedingte oder alternative Position
Direktionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401.
Bedingte oder alternative Position
Rheographische Untersuchung der Extremitäten. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
Bedingte oder alternative Position
Lichtreflex-Rheographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
Bedingte oder alternative Position
Venenverschlussplethysmographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
Bedingte oder alternative Position
Periphere Druck-/Strömungsmessung.
Bedingte oder alternative Position
Verödung/Sklerosierung von Krampfadern je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Kompressionsverband.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Varikosis, Krampfadern, Besenreiser, Sklerosierung
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 401: Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.
CEAP/klinischer Befund
untersuchte Gefäßregionen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 401 (Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression
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Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung
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Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
