Welche GOÄ-Ziffern sind für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichChronische Wunden und Phlebologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ in Betracht?

Für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 620 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ stehen Varikosis, Krampfadern, Besenreiser, Sklerosierung, Duplex. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401KernpositionDuplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativDirektionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401.
GOÄ-Nr. 620Bedingt / alternativRheographische Untersuchung der Extremitäten. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
GOÄ-Nr. 634Bedingt / alternativLichtreflex-Rheographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
GOÄ-Nr. 641Bedingt / alternativVenenverschlussplethysmographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.
GOÄ-Nr. 643Bedingt / alternativPeriphere Druck-/Strömungsmessung.
GOÄ-Nr. 764Bedingt / alternativVerödung/Sklerosierung von Krampfadern je Sitzung.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativKompressionsverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.

Wiederholung:
Max: 3
Erfordert Position: 410
GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.

Abrechnungsalternative: duplex_or_directional_doppler
Erfordert Position: 410
GOÄ 644

Bedingte oder alternative Position

Direktionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401.

Wiederholung:
Max: 2
Abrechnungsalternative: duplex_or_directional_doppler
GOÄ 620

Bedingte oder alternative Position

Rheographische Untersuchung der Extremitäten. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.

GOÄ 634

Bedingte oder alternative Position

Lichtreflex-Rheographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.

GOÄ 641

Bedingte oder alternative Position

Venenverschlussplethysmographie. Nur bei tatsächlich separat durchgeführter und ausgewerteter Untersuchung; nicht pauschal kumulieren.

GOÄ 643

Bedingte oder alternative Position

Periphere Druck-/Strömungsmessung.

GOÄ 764

Bedingte oder alternative Position

Verödung/Sklerosierung von Krampfadern je Sitzung.

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Kompressionsverband.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“?

Hinweise zur Kombination

Nur tatsächlich durchgeführte und eigenständige Gefäßtests ansetzen; keine pauschale Komplettkette.
Nr. 401 und Nr. 644 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Rheographie, Lichtreflex-Rheographie und Venenverschlussplethysmographie sind keine automatische Dreierkombination; jede Methode benötigt einen eigenständigen dokumentierten Leistungsinhalt.

Besondere Dokumentationsvorgaben

CEAP/klinischer Befund
untersuchte Gefäßregionen
Duplex-/Funktionsmesswerte
Sklerosans und behandelte Gefäße
Kompression

Wie grenzt sich „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Varikosis, Krampfadern, Besenreiser, Sklerosierung

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 401: Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.

CEAP/klinischer Befund

untersuchte Gefäßregionen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 401 (Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 620 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Diabetisches Fußsyndrom mit Gefäßabklärung, Wundbehandlung und Nekroseabtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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