Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression
Dermatologie · Chronische Wunden und Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt einen lokal zugänglichen venösen Thrombus beziehungsweise entlastet einen thrombosierten Varixknoten, um Schmerz, Stauung und lokale Entzündungsreaktion rasch zu mindern. Die Abklärung umfasst oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch und sonographisch gesichertem, symptomatischem oberflächlichem Thrombus oder geeigneter operativer Thrombektomie; Ausdehnung und Nähe zum tiefen System bestimmen das weitere Vorgehen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 401 | Kernposition | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644. |
| GOÄ-Nr. 644 | Bedingt / alternativ | Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung. Direktionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401. |
| GOÄ-Nr. 643 | Bedingt / alternativ | Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung |
| GOÄ-Nr. 763 | Bedingt / alternativ | Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen – gegebenenfalls einschließlich Naht. Spaltung einer oberflächlichen Vene mit Thrombus-Expression. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Lokalanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Kompressionsverband. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 401: Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.
Lokalisation/Ausdehnung
Ausschluss tiefer Thrombose
Duplexbefund
Eingriff und Thrombus
Anästhesie
Kompression
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
