Welche GOÄ-Ziffern sind für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichChronische Wunden und Phlebologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ in Betracht?

Für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 643 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ stehen Thrombophlebitis, oberflächliche Venenthrombose, Thrombus, Vene, Kompression. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 401KernpositionDuplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativDirektionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401.
GOÄ-Nr. 643Bedingt / alternativPeriphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
GOÄ-Nr. 763Bedingt / alternativSpaltung einer oberflächlichen Vene mit Thrombus-Expression.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativLokalanästhesie.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativKompressionsverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur für jedes weitere tatsächlich untersuchte Organ im Anschluss an eine Grundleistung nach Nr. 410 bis 418; höchstens dreimal je Sitzung.

Wiederholung:
Max: 3
Erfordert Position: 410
GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.

Abrechnungsalternative: duplex_or_directional_doppler
Erfordert Position: 410
GOÄ 644

Bedingte oder alternative Position

Direktionale Doppleruntersuchung; nicht neben Nr. 401.

Abrechnungsalternative: duplex_or_directional_doppler
GOÄ 643

Bedingte oder alternative Position

Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung

GOÄ 763

Bedingte oder alternative Position

Spaltung einer oberflächlichen Vene mit Thrombus-Expression.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Lokalanästhesie.

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Kompressionsverband.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 401 und Nr. 644 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation/Ausdehnung
Ausschluss tiefer Thrombose
Duplexbefund
Eingriff und Thrombus
Anästhesie
Kompression

Wie grenzt sich „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Thrombophlebitis, oberflächliche Venenthrombose, Thrombus, Vene

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 401: Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644.

Lokalisation/Ausdehnung

Ausschluss tiefer Thrombose

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 401 (Duplex-Zuschlag zu Nr. 410–420; nicht neben Nr. 644). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 644 und GOÄ-Nr. 643 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 401. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Oberflächliche Venenthrombose mit Duplexdiagnostik, Thrombusexpression und Kompression“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ulcus cruris venosum mit Gefäßdiagnostik, Wundbehandlung und Kompression“ sowie „Varikosis/Besenreiser mit umfassender Gefäßfunktionsdiagnostik und Sklerosierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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