Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung

HNO-Heilkunde · Otologie – Tubenfunktion

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – Tubenfunktion
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1407
GOÄ-Abrechnung für Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt und behandelt Gehörgang, Trommelfell und Mittelohrbelüftung, um Schallleitungsstörung, Entzündung und chronische Folgeschäden voneinander abzugrenzen. Die Abklärung umfasst impedanzmessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Ohrschmerz, Sekretion, Druckgefühl, Hörminderung oder auffälligem otoskopischem Befund; Mikroskopie, Tympanometrie und Eingriff richten sich nach Lokalisation und Verlauf. Erforderliche Kernleistung: Impedanzmessung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Einmal je Sitzung, auch bilateral.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415Bedingt / alternativBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1407KernpositionImpedanzmessung. Einmal je Sitzung, auch bilateral.
GOÄ-Nr. 1589Bedingt / alternativDruckkontrollierte Luftinsufflation der Ohrtrompete. Nur bei tatsächlicher Durchführung.
GOÄ-Nr. 1590Bedingt / alternativKatheterisierung der Ohrtrompete. Nur bei tatsächlicher Katheterisierung; alternative/weitergehende Leistung zur einfachen Insufflation.
GOÄ-Nr. 1591Bedingt / alternativVibrationsmassage des Trommelfells. Nur bei tatsächlicher therapeutischer Anwendung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 2
GOÄ 1590

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: tubal_treatment

Kombinationsregeln und Alternativen

Erforderliche Auswahlpositionen

1589
1590
1591

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Paukenerguss oder Tubenbelüftungsstörung – Ohrmikroskopie, Tympanometrie und Hördiagnostik“ sowie „Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1407: Einmal je Sitzung, auch bilateral.

Seite

Trommelfell/Paukenhöhle

Tympanogramm

Art der Tubenbehandlung

Ergebnis

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.