Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ in Betracht?
Für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1407 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1415, GOÄ-Nr. 1589, GOÄ-Nr. 1590 und GOÄ-Nr. 1591 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ stehen Tubenfunktionsstörung, Druckgefühl Ohr, Flug, Valsalva, Politzer. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1415 | Bedingt / alternativ | Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Kernposition | Einmal je Sitzung, auch bilateral. |
| GOÄ-Nr. 1589 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Durchführung. |
| GOÄ-Nr. 1590 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Katheterisierung; alternative/weitergehende Leistung zur einfachen Insufflation. |
| GOÄ-Nr. 1591 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher therapeutischer Anwendung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Bedingte oder alternative Position
Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
Kernposition der Kombination
Einmal je Sitzung, auch bilateral.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Durchführung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Katheterisierung; alternative/weitergehende Leistung zur einfachen Insufflation.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher therapeutischer Anwendung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Paukenerguss oder Tubenbelüftungsstörung – Ohrmikroskopie, Tympanometrie und Hördiagnostik“ sowie „Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tubenfunktionsstörung, Druckgefühl Ohr, Flug, Valsalva
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1407: Einmal je Sitzung, auch bilateral.
Seite
Trommelfell/Paukenhöhle
Tympanogramm
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1407 (Einmal je Sitzung, auch bilateral). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Paukenerguss oder Tubenbelüftungsstörung – Ohrmikroskopie, Tympanometrie und Hördiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Größerer Gehörgangspolyp – Entfernung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1407 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1415, GOÄ-Nr. 1589, GOÄ-Nr. 1590 und GOÄ-Nr. 1591 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1407. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eustachische Tubenfunktionsstörung – Tympanometrie und therapeutische Tubenbelüftung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Paukenerguss oder Tubenbelüftungsstörung – Ohrmikroskopie, Tympanometrie und Hördiagnostik“ sowie „Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
