Welche GOÄ-Ziffern sind für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZyklus, Endokrinologie und Fertilität
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ in Betracht?

Für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1114 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 4021, GOÄ-Nr. 4026, GOÄ-Nr. 4039 und GOÄ-Nr. 4040 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ stehen Follikelmonitoring, Insemination, IUI, Ovulation, Kinderwunsch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 4021Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 4026Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 4039Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 4040Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 252Bedingt / alternativSubkutane/intramuskuläre Auslösespritze tatsächlich verabreicht.
GOÄ-Nr. 1114KernpositionInsemination einschließlich Aufbereitung/Konservierung gemäß Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1096Bedingt / alternativEigenständige Zervixdilatation nur bei tatsächlicher Notwendigkeit.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenArzneimittel/zulässige Materialien nur in tatsächlicher Höhe.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 4021

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 4026

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 4039

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 4040

Bedingte oder alternative Position

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 252

Bedingte oder alternative Position

Subkutane/intramuskuläre Auslösespritze tatsächlich verabreicht.

GOÄ 1114

Kernposition der Kombination

Insemination einschließlich Aufbereitung/Konservierung gemäß Leistungslegende.

GOÄ 1096

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Zervixdilatation nur bei tatsächlicher Notwendigkeit.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Arzneimittel/zulässige Materialien nur in tatsächlicher Höhe.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“?

Hinweise zur Kombination

Mehrere Monitoringtermine sind getrennte Inanspruchnahmen; die jeweilige tatsächliche Leistung je Termin abrechnen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zyklustag und Stimulation
Follikelzahl/-größe und Endometrium
Hormonwerte
Präparat/Dosis der Auslösung
Aufbereitung und Inseminationstechnik
Verlauf und Schwangerschaftstestplan

Wie grenzt sich „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unerfüllter Kinderwunsch mit Zyklusmonitoring, Hormonprofil und Tubendurchgängigkeitsprüfung“ sowie „Endometrioseverdacht mit Schmerz-/Fertilitätsanamnese, Sonographie und möglicher operativer Pelviskopie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Follikelmonitoring, Insemination, IUI, Ovulation

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Zyklustag und Stimulation

Follikelzahl/-größe und Endometrium

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…); GOÄ-Nr. 1114 (Insemination einschließlich Aufbereitung/Konservierung gemäß Leistungslegende). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Arzneimittel/zulässige Materialien nur in tatsächlicher Höhe.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1114 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 4021, GOÄ-Nr. 4026, GOÄ-Nr. 4039 und GOÄ-Nr. 4040 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1114 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Follikelmonitoring mit Ovulationsdiagnostik, Auslösespritze und intrauteriner Insemination“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unerfüllter Kinderwunsch mit Zyklusmonitoring, Hormonprofil und Tubendurchgängigkeitsprüfung“ sowie „Endometrioseverdacht mit Schmerz-/Fertilitätsanamnese, Sonographie und möglicher operativer Pelviskopie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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