Geriatrische Untersuchung, kognitive Testung und koordinierte Weiterbetreuung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 15 und GOÄ-Nr. A70
GOÄ-Abrechnung für Geriatrische Untersuchung, kognitive Testung und koordinierte Weiterbetreuung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert kognitive Domänen und Alltagsfunktion, um Delir, Depression und behandelbare Ursachen von einer neurodegenerativen Entwicklung abzugrenzen. Die Abklärung umfasst geriatrische Untersuchung, kognitive Testung und koordinierte Weiterbetreuung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei subjektivem oder fremdbeobachtetem kognitivem Abbau, Alltagsproblemen, auffälligem Screening oder dokumentationsbedürftigem Verlauf. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Geriatrische Untersuchung, kognitive Testung und koordinierte Weiterbetreuung. Grenze: Test und Ergebnis dokumentieren.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation. Vollständiger Ganzkörperstatus mit Haut, sichtbaren Schleimhäuten, Brust- und Bauchorganen, Stütz- und Bewegungsorganen und orientierender Neurologie; keine Nrn. 5–7, 800 oder 801 zusätzlich.
GOÄ-Nr. 857KernpositionAnwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt. Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen insgesamt einmal je Sitzung; Test und Ergebnis dokumentieren.
GOÄ-Nr. 15Bedingt / alternativEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Tatsächliche Einleitung und Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung. Nur einmal im Kalenderjahr bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung mit therapeutischer und sozialer Koordination; kein Ansatz neben Nr. 34 und keine Nr. 4 im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. A70Bedingt / alternativErstellung oder Aktualisierung eines vollständigen Medikationsplans. Eigenständiger patientenbezogener Interaktionsplan mit mindestens zwei Arzneimitteln, Dosierung und Einnahmehinweisen; kein bloßer Rezeptausdruck.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A70

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 70

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation; Vollständiger Ganzkörperstatus mit Haut, sichtbaren Schleimhäuten, Brust- und Bauchorganen, Stütz- und Bewegungsorganen und orientierender Neurologie; keine Nrn. 5–7, 800 oder 801 zusätzlich..

GOÄ-Nummer 857: Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt; Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen insgesamt einmal je Sitzung; Test und Ergebnis dokumentieren..

GOÄ-Nummer 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken; Tatsächliche Einleitung und Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung. Nur einmal im Kalenderjahr bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung mit therapeutischer und sozialer Koordination; kein Ansatz neben Nr. 34 und keine Nr. 4 im Behandlungsfall..

GOÄ-Nummer A70: Erstellung oder Aktualisierung eines vollständigen Medikationsplans; Eigenständiger patientenbezogener Interaktionsplan mit mindestens zwei Arzneimitteln, Dosierung und Einnahmehinweisen; kein bloßer Rezeptausdruck..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.