Geriatrische Kognitionsabklärung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

AbrechnungsfallGeriatrische Kognitionsabklärung mit Ganzkörperstatus, Testdiagnostik und bedingter Fremdanamnese
FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Geriatrische Kognitionsabklärung mit Ganzkörperstatus, Testdiagnostik und bedingter Fremdanamnese

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt bei eingeschränkter Eigenanamnese entscheidende Verlaufs- und Alltagsinformationen und befähigt die Bezugsperson zu sicherer Unterstützung. Die ärztliche Bewertung umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Orientierende psychometrische Testverfahren.

Wann ist sie anwendbar?

Wenn Erkrankung, Alter oder Kommunikationsfähigkeit eine eigenständige Fremdanamnese beziehungsweise Anleitung medizinisch erforderlich macht; bloße Begleitung genügt nicht. Erforderliche Kernleistungen: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus und Orientierende psychometrische Testverfahren; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation. Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus nach Leistungslegende; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 6, 7, 800 oder 801.
GOÄ-Nr. 857KernpositionAnwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt
GOÄ-Nr. 4Bedingt / alternativErhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -. Nur bei eigenständiger Erhebung der Fremdanamnese/Unterweisung einer Bezugsperson im Sinne der Leistungslegende; nicht zusammen mit Nr. 15.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.
GOÄ-Nr. 3560Bedingt / alternativGlukose. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation; Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus nach Leistungslegende; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 6, 7, 800 oder 801..

GOÄ-Nummer 857: Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt.

GOÄ-Nummer 4: Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -; Nur bei eigenständiger Erhebung der Fremdanamnese/Unterweisung einer Bezugsperson im Sinne der Leistungslegende; nicht zusammen mit Nr. 15..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.