Welche GOÄ-Ziffern sind für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichKardiologie und Kreislauf
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ in Betracht?

Für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 651 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ stehen Herzgeräusch, Herzfehler, Echokardiographie, EKG, Pulsoxymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Legende erfüllen.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständige vollständige Durchführung und Befund.
GOÄ-Nr. 424Bedingt / alternativEnthält Nr. 423 und 422; nicht zusätzlich berechnen. Nur bei fachlicher Qualifikation und vollständiger Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Messung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, z. B. an Mitbehandler; einfacher technischer Befund ist abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Legende erfüllen.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständige vollständige Durchführung und Befund.

GOÄ 424

Bedingte oder alternative Position

Enthält Nr. 423 und 422; nicht zusätzlich berechnen. Nur bei fachlicher Qualifikation und vollständiger Bilddokumentation.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Messung.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, z. B. an Mitbehandler; einfacher technischer Befund ist abgegolten.

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Herz-/Familienanamnese
vollständiger Thoraxstatus
EKG
Echo-Messwerte und Bilder
Sättigung
Beurteilung

Wie grenzt sich „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Palpitationen oder intermittierende Rhythmusstörung – Thoraxstatus, Ruhe- und Langzeit-EKG sowie Schilddrüsenabklärung“ sowie „Synkope oder orthostatische Beschwerden – neurologischer Status, Schellong-Test, Ruhe-EKG und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Herzgeräusch, Herzfehler, Echokardiographie, EKG

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständige vollständige Durchführung und Befund.

Herz-/Familienanamnese

vollständiger Thoraxstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Legende erfüllen); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständige vollständige Durchführung und Befund). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 424 gilt zusätzlich: Enthält Nr. 423 und 422; nicht zusätzlich berechnen. Nur bei fachlicher Qualifikation und vollständiger Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 424 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Enthält Nr. 423 und 422; nicht zusätzlich berechnen. Nur bei fachlicher Qualifikation und vollständiger Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 651 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 424, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 651. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Herzgeräusch – vollständiger Thoraxstatus, Ruhe-EKG, Doppler-Echokardiographie und Pulsoxymetrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Palpitationen oder intermittierende Rhythmusstörung – Thoraxstatus, Ruhe- und Langzeit-EKG sowie Schilddrüsenabklärung“ sowie „Synkope oder orthostatische Beschwerden – neurologischer Status, Schellong-Test, Ruhe-EKG und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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