Welche GOÄ-Ziffern sind für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ in Betracht?
Für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1092, GOÄ-Nr. 1096, GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ stehen Spiralenentfernung, IUD entfernen, Faden nicht sichtbar, eingewachsene Spirale, Hysteroskopie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Sonographie des Uterus zur Lokalisation. |
| GOÄ-Nr. 403 | Kernposition | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 1092 | Bedingt / alternativ | Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie. |
| GOÄ-Nr. 1096 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständig erforderlicher Zervixdilatation und nach Ausschlussprüfung. |
| GOÄ-Nr. 1110 | Bedingt / alternativ | Rein diagnostische Hysteroskopie; nicht zusätzlich zu Nr. 1111. |
| GOÄ-Nr. 1111 | Bedingt / alternativ | Hysteroskopie mit operativer Entfernung/Intervention; bei dieser Verfahrenswahl Nr. 1092 nicht automatisch zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks bei eigenständiger Durchführung. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Befundbericht. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Sonographie des Uterus zur Lokalisation.
Kernposition der Kombination
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständig erforderlicher Zervixdilatation und nach Ausschlussprüfung.
Bedingte oder alternative Position
Rein diagnostische Hysteroskopie; nicht zusätzlich zu Nr. 1111.
Bedingte oder alternative Position
Hysteroskopie mit operativer Entfernung/Intervention; bei dieser Verfahrenswahl Nr. 1092 nicht automatisch zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks bei eigenständiger Durchführung.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Zulässige Abrechnungspfade
Wie grenzt sich „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Spiralenentfernung, IUD entfernen, Faden nicht sichtbar, eingewachsene Spirale
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: Sonographie des Uterus zur Lokalisation.
Indikation und bisheriger IUD-Typ
Faden-/Lagebefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie des Uterus zur Lokalisation); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1092 gilt zusätzlich: Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1092 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
