Welche GOÄ-Ziffern sind für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ in Betracht?

Für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1092, GOÄ-Nr. 1096, GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ stehen Spiralenentfernung, IUD entfernen, Faden nicht sichtbar, eingewachsene Spirale, Hysteroskopie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie des Uterus zur Lokalisation.
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1092Bedingt / alternativKonventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.
GOÄ-Nr. 1096Bedingt / alternativNur bei eigenständig erforderlicher Zervixdilatation und nach Ausschlussprüfung.
GOÄ-Nr. 1110Bedingt / alternativRein diagnostische Hysteroskopie; nicht zusätzlich zu Nr. 1111.
GOÄ-Nr. 1111Bedingt / alternativHysteroskopie mit operativer Entfernung/Intervention; bei dieser Verfahrenswahl Nr. 1092 nicht automatisch zusätzlich.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks bei eigenständiger Durchführung.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Sonographie des Uterus zur Lokalisation.

GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1092

Bedingte oder alternative Position

Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.

Abrechnungsalternative: iud_removal_path
GOÄ 1096

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständig erforderlicher Zervixdilatation und nach Ausschlussprüfung.

GOÄ 1110

Bedingte oder alternative Position

Rein diagnostische Hysteroskopie; nicht zusätzlich zu Nr. 1111.

Abrechnungsalternative: hysteroscopy_type
GOÄ 1111

Bedingte oder alternative Position

Hysteroskopie mit operativer Entfernung/Intervention; bei dieser Verfahrenswahl Nr. 1092 nicht automatisch zusätzlich.

Abrechnungsalternative: hysteroscopy_type
Nicht kombinierbar mit:
1092
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks bei eigenständiger Durchführung.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1110 und 1111 sind Alternativen.
Ambulante OP-Zuschläge nur nach gesonderter Prüfung des abschließenden Zuschlagskatalogs.
Konventionelle Entfernung und operative Hysteroskopie sind alternative Hauptwege; nicht automatisch kumulieren.
Bei hysteroskopischer operativer IUD-Entfernung ist regelmäßig der operative Hysteroskopiepfad zu prüfen; Nr. 1092 nicht pauschal addieren.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und bisheriger IUD-Typ
Faden-/Lagebefund
Sonographiebefund
Entfernungstechnik und Vollständigkeit
bei Hysteroskopie Befund und Intervention
Anästhetikum und Bezirk

Zulässige Abrechnungspfade

Id: simple_removal
Requires:
1092
Nicht kombinierbar mit:
1111
Id: hysteroscopic_removal
Requires:
1111
Nicht kombinierbar mit:
1092
1110
Id: diagnostic_hysteroscopy_only
Requires:
1110
Nicht kombinierbar mit:
1111

Wie grenzt sich „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Spiralenentfernung, IUD entfernen, Faden nicht sichtbar, eingewachsene Spirale

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Sonographie des Uterus zur Lokalisation.

Indikation und bisheriger IUD-Typ

Faden-/Lagebefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie des Uterus zur Lokalisation); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1092 gilt zusätzlich: Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1092 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Konventionelle Entfernung des IUD ohne operative Hysteroskopie.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1092, GOÄ-Nr. 1096, GOÄ-Nr. 1110, GOÄ-Nr. 1111 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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