Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars

Gynäkologie und Geburtshilfe · Vorsorge, Prävention und Kontrazeption

AbrechnungsfallEinlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle
FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ermöglicht eine langfristige reversible Kontrazeption; Einlage, Lagekontrolle oder gezielte Entfernung richten sich nach Uterusanatomie, Rückholfaden und Beschwerden. Die Verlaufskontrolle umfasst einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Wunsch nach intrauteriner Kontrazeption beziehungsweise bei Wechsel- oder Entfernungsindikation nach Schwangerschaftsausschluss und Aufklärung. Erforderliche Kernleistungen: Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige gynäkologische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativSchwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l). Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 4024Bedingt / alternativHormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Quantitative HCG-Bestimmung tatsächlich durchgeführt und abrechnungsrechtlich zurechenbar.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme bei labormedizinischer Abklärung.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologischer Abstrich nur bei eigenständiger Infektionsindikation.
GOÄ-Nr. 1091KernpositionEinlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars. Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars.
GOÄ-Nr. 1096Bedingt / alternativErweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung. Nur bei tatsächlich eigenständig erforderlicher Zervixdilatation; nicht routinemäßig und Ausschlüsse prüfen.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie des Uterus zur Lagekontrolle; Organ angeben.
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung. Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. IUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 3529

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: pregnancy_test_method
GOÄ 4024

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: pregnancy_test_method
Laborverantwortung: nur eigener/zulässig zugeordneter Laboranteil
GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 1096 nicht routinemäßig ergänzen; sie muss als eigenständige Dilatationsleistung erfüllt sein.
Laborpositionen nur durch den tatsächlichen Leistungserbringer.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: Vollständige gynäkologische Untersuchung.

GOÄ-Nr. 1091: Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars.

Kontrazeptionsanamnese, Beratung und Einwilligung

Ausschluss einer Schwangerschaft und Infektion

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Uteruslage und Sondierung

Typ/Charge des IUD und Einlageverlauf

sonographischer Sitz des IUD

gegebenenfalls Dilatationsgrund

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. IUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3529 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.