Welche GOÄ-Ziffern sind für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ in Betracht?

Für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1091, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1096 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ stehen Spirale, IUD, Intrauterinpessar, Kupferspirale, Hormonspirale, Einlage. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige gynäkologische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativQualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 4024Bedingt / alternativQuantitative HCG-Bestimmung tatsächlich durchgeführt und abrechnungsrechtlich zurechenbar.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme bei labormedizinischer Abklärung.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich nur bei eigenständiger Infektionsindikation.
GOÄ-Nr. 1091KernpositionEinlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars.
GOÄ-Nr. 1096Bedingt / alternativNur bei tatsächlich eigenständig erforderlicher Zervixdilatation; nicht routinemäßig und Ausschlüsse prüfen.
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie des Uterus zur Lagekontrolle; Organ angeben.
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenIUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige gynäkologische Untersuchung.

GOÄ 3529

Bedingte oder alternative Position

Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt.

Abrechnungsalternative: pregnancy_test_method
GOÄ 4024

Bedingte oder alternative Position

Quantitative HCG-Bestimmung tatsächlich durchgeführt und abrechnungsrechtlich zurechenbar.

Abrechnungsalternative: pregnancy_test_method
Laborverantwortung: nur eigener/zulässig zugeordneter Laboranteil
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme bei labormedizinischer Abklärung.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich nur bei eigenständiger Infektionsindikation.

GOÄ 1091

Kernposition der Kombination

Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars.

GOÄ 1096

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich eigenständig erforderlicher Zervixdilatation; nicht routinemäßig und Ausschlüsse prüfen.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Sonographie des Uterus zur Lagekontrolle; Organ angeben.

GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

IUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1096 nicht routinemäßig ergänzen; sie muss als eigenständige Dilatationsleistung erfüllt sein.
Laborpositionen nur durch den tatsächlichen Leistungserbringer.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Kontrazeptionsanamnese, Beratung und Einwilligung
Ausschluss einer Schwangerschaft und Infektion
Uteruslage und Sondierung
Typ/Charge des IUD und Einlageverlauf
sonographischer Sitz des IUD
gegebenenfalls Dilatationsgrund

Wie grenzt sich „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Spirale, IUD, Intrauterinpessar, Kupferspirale

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: Vollständige gynäkologische Untersuchung.

GOÄ-Nr. 1091: Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars.

Kontrazeptionsanamnese, Beratung und Einwilligung

Ausschluss einer Schwangerschaft und Infektion

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige gynäkologische Untersuchung); GOÄ-Nr. 1091 (Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie des Uterus zur Lagekontrolle; Organ angeben); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3529 gilt zusätzlich: Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

IUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3529 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1091, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1096 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 1091, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 403. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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