Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars
Gynäkologie und Geburtshilfe · Vorsorge, Prävention und Kontrazeption

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ermöglicht eine langfristige reversible Kontrazeption; Einlage, Lagekontrolle oder gezielte Entfernung richten sich nach Uterusanatomie, Rückholfaden und Beschwerden. Die Verlaufskontrolle umfasst einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Wunsch nach intrauteriner Kontrazeption beziehungsweise bei Wechsel- oder Entfernungsindikation nach Schwangerschaftsausschluss und Aufklärung. Erforderliche Kernleistungen: Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige gynäkologische Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 3529 | Bedingt / alternativ | Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l). Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 4024 | Bedingt / alternativ | Hormonbestimmung mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Quantitative HCG-Bestimmung tatsächlich durchgeführt und abrechnungsrechtlich zurechenbar. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme bei labormedizinischer Abklärung. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologischer Abstrich nur bei eigenständiger Infektionsindikation. |
| GOÄ-Nr. 1091 | Kernposition | Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars. Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars. |
| GOÄ-Nr. 1096 | Bedingt / alternativ | Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung. Nur bei tatsächlich eigenständig erforderlicher Zervixdilatation; nicht routinemäßig und Ausschlüsse prüfen. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie des Uterus zur Lagekontrolle; Organ angeben. |
| GOÄ-Nr. 403 | Kernposition | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung. Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. IUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: Vollständige gynäkologische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 1091: Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars.
Kontrazeptionsanamnese, Beratung und Einwilligung
Ausschluss einer Schwangerschaft und Infektion
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Uteruslage und Sondierung
Typ/Charge des IUD und Einlageverlauf
sonographischer Sitz des IUD
gegebenenfalls Dilatationsgrund
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. IUD und zulässige Einmalmaterialien nur in tatsächlich entstandener Höhe.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 3529 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Qualitativer Schwangerschaftstest tatsächlich durchgeführt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
