Welche GOÄ-Ziffern sind für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ in Betracht?

Für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1087, GOÄ-Nr. 1088, GOÄ-Nr. 1730 und GOÄ-Nr. 3511 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ stehen Senkung, Prolaps, Pessar, Ringpessar, Uterusprolaps, Zystozele. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie eines Beckenorgans, beispielsweise Harnblase oder Uterus; Organ benennen.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1087Bedingt / alternativEinlegen oder Wechseln eines Ringes/Portioadapters.
GOÄ-Nr. 1088Bedingt / alternativAufrichtung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes; nur bei genau diesem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 1730Bedingt / alternativBlasenkatheterisierung nur bei eigenständiger urologischer Indikation, z. B. dokumentierter Restharnbestimmung; nicht nur zur Erleichterung der gynäkologischen Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrin-Teststreifen.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht, etwa für operative Mitbeurteilung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenPessar nur bei zulässiger Auslagenberechnung und in tatsächlicher Höhe.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Sonographie eines Beckenorgans, beispielsweise Harnblase oder Uterus; Organ benennen.

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1087

Bedingte oder alternative Position

Einlegen oder Wechseln eines Ringes/Portioadapters.

Abrechnungsalternative: pessary_path
GOÄ 1088

Bedingte oder alternative Position

Aufrichtung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes; nur bei genau diesem Leistungsinhalt.

Abrechnungsalternative: pessary_path
GOÄ 1730

Bedingte oder alternative Position

Blasenkatheterisierung nur bei eigenständiger urologischer Indikation, z. B. dokumentierter Restharnbestimmung; nicht nur zur Erleichterung der gynäkologischen Untersuchung.

Abrechnungsalternative: bladder_diagnostic_path
Nicht kombinierbar mit:
1793
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urin-Teststreifen.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment bei eigenständiger Indikation.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht, etwa für operative Mitbeurteilung.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Pessar nur bei zulässiger Auslagenberechnung und in tatsächlicher Höhe.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“?

Hinweise zur Kombination

Nur die tatsächlich passende Pessar-/Repositionsziffer wählen.
Sonographisch nicht pauschal den 'gynäkologischen Raum', sondern konkrete Organe angeben.
Nr. 1090 (Okklusivpessar) ist bewusst nicht als regulärer Prolaps-Pessarweg enthalten.
Nr. 1730 und Nr. 1793 sind wegen des Ausschlusses alternative Diagnostikpfade.
Eine echte urodynamische Untersuchung gehört in die gesonderte Urodynamik-Kette und wird nicht routinemäßig der Pessarversorgung zugeschlagen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Prolapskompartimente und Grad
Beschwerden, Miktion und Restharn
Sonographieorgane und Befunde
Pessartyp/-größe, Sitz und Verträglichkeit
Aufklärung und Kontrollplan
bei Nr. 1793 urodynamische Messwerte und ärztliche Auswertung

Wie grenzt sich „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Senkung, Prolaps, Pessar, Ringpessar

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Sonographie eines Beckenorgans, beispielsweise Harnblase oder Uterus; Organ benennen.

Prolapskompartimente und Grad

Beschwerden, Miktion und Restharn

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie eines Beckenorgans, beispielsweise Harnblase oder Uterus; Organ benennen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Pessar nur bei zulässiger Auslagenberechnung und in tatsächlicher Höhe.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1087, GOÄ-Nr. 1088, GOÄ-Nr. 1730 und GOÄ-Nr. 3511 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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