Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption
Gynäkologie und Geburtshilfe · Vorsorge, Prävention und Kontrazeption

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Passt eine mechanische Barrieremethode individuell an und vermittelt die korrekte Anwendung in Verbindung mit dem vorgesehenen kontrazeptiven Gel. Die Bildgebung umfasst einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Wunsch nach nicht hormoneller, situativ angewendeter Kontrazeption und geeigneter Anatomie; Sitz, Handhabung, Einlagezeit und begrenzter Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen sind zu besprechen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige gynäkologische Untersuchung bei entsprechender Indikation. |
| GOÄ-Nr. 1090 | Kernposition | Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars. Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars mit vollständigem Leistungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologischer Abstrich nur bei eigenständiger Infektionsindikation. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie eines konkreten Beckenorgans nur bei eigenständiger medizinischer Indikation. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung. Transkavitärer Zuschlag bei tatsächlich transvaginaler Sonographie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres konkretes Organ, insgesamt höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: Vollständige gynäkologische Untersuchung bei entsprechender Indikation.
GOÄ-Nr. 1090: Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars mit vollständigem Leistungsinhalt.
Kontrazeptionswunsch und Beratung
gynäkologischer Befund
Pessargröße/Modell und Sitz
Anwendungsschulung
Zusatzindikation für Abstrich/Sonographie
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikrobiologischer Abstrich nur bei eigenständiger Infektionsindikation.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
