Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Hormonelle Kontrazeption ��– Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ in Betracht?

Für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ stehen Pille, orale Kontrazeption, Hormonring, Verhütung, Thromboserisiko, Kontrazeptionskontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativBeckenorgansonographie bei eigenständiger gynäkologischer Indikation.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativMammasonographie bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei konkreter eigenständiger medizinischer Indikation; nicht als routinemäßiges Screening vor Kontrazeption.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei konkreter eigenständiger medizinischer Indikation; nicht als routinemäßiges Screening vor Kontrazeption.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3560Bedingt / alternativGlukosebestimmung bei metabolischem Risiko.
GOÄ-Nr. 3561Bedingt / alternativHbA1c bei metabolischem Risiko.
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin nur bei konkreter medizinischer Indikation.
GOÄ-Nr. 3594Bedingt / alternativGOT/AST bei konkreter Leber-/Medikamentenindikation.
GOÄ-Nr. 3595Bedingt / alternativGPT/ALT bei konkreter Leber-/Medikamentenindikation.
GOÄ-Nr. 70Bedingt / alternativKurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Beckenorgansonographie bei eigenständiger gynäkologischer Indikation.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Mammasonographie bei eigenständiger Indikation.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei konkreter eigenständiger medizinischer Indikation; nicht als routinemäßiges Screening vor Kontrazeption.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei konkreter eigenständiger medizinischer Indikation; nicht als routinemäßiges Screening vor Kontrazeption.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 3560

Bedingte oder alternative Position

Glukosebestimmung bei metabolischem Risiko.

GOÄ 3561

Bedingte oder alternative Position

HbA1c bei metabolischem Risiko.

GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Kreatinin nur bei konkreter medizinischer Indikation.

GOÄ 3594

Bedingte oder alternative Position

GOT/AST bei konkreter Leber-/Medikamentenindikation.

GOÄ 3595

Bedingte oder alternative Position

GPT/ALT bei konkreter Leber-/Medikamentenindikation.

GOÄ 70

Bedingte oder alternative Position

Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“?

Hinweise zur Kombination

Labor und Bildgebung nicht als Routinepaket jeder Pillenverordnung; nur bei dokumentierter eigenständiger Indikation.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Kontrazeptionswunsch und bisherige Methoden
Thrombose-, Migräne-, Blutdruck-, Raucher- und Medikamentenanamnese
gynäkologischer/Mammabefund
eigenständige Bildgebungs- und Laborindikationen
Aufklärung, Präparat und Kontrollplan

Wie grenzt sich „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pille, orale Kontrazeption, Hormonring, Verhütung

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

Kontrazeptionswunsch und bisherige Methoden

Thrombose-, Migräne-, Blutdruck-, Raucher- und Medikamentenanamnese

gynäkologischer/Mammabefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Beckenorgansonographie bei eigenständiger gynäkologischer Indikation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beckenorgansonographie bei eigenständiger gynäkologischer Indikation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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