Welche GOÄ-Ziffern sind für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ in Betracht?

Für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3529 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ stehen Pille danach, Notfallkontrazeption, ungeschützter Geschlechtsverkehr, STI, Schwangerschaftstest. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung bei Beschwerden.
GOÄ-Nr. 3529KernpositionQualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt.
GOÄ-Nr. 4024Bedingt / alternativQuantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologische Abstriche je eigenständigem Material/Entnahmeort; Entnahmestellen dokumentieren.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrin-Teststreifen bei urogenitalen Beschwerden.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativSonographie des Uterus/Adnexorgans bei Schmerzen, Blutung oder Schwangerschaftsverdacht.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 70Bedingt / alternativKurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden.

GOÄ 3529

Kernposition der Kombination

Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt.

GOÄ 4024

Bedingte oder alternative Position

Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologische Abstriche je eigenständigem Material/Entnahmeort; Entnahmestellen dokumentieren.

Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urin-Teststreifen bei urogenitalen Beschwerden.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment bei eigenständiger Indikation.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Sonographie des Uterus/Adnexorgans bei Schmerzen, Blutung oder Schwangerschaftsverdacht.

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 70

Bedingte oder alternative Position

Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“?

Hinweise zur Kombination

Labor- oder PCR-Leistungen des Fremdlabors nicht als eigene Leistung der Praxis übernehmen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zeitpunkt und Art des ungeschützten Kontakts
Zyklus- und Kontrazeptionsanamnese
Schwangerschaftsrisiko und Aufklärung
Beschwerden und Untersuchungsbefund
Abstrichorte und Laboraufträge
sonographische Indikation/Befund

Wie grenzt sich „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pille danach, Notfallkontrazeption, ungeschützter Geschlechtsverkehr, STI

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden.

GOÄ-Nr. 3529: Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt.

Zeitpunkt und Art des ungeschützten Kontakts

Zyklus- und Kontrazeptionsanamnese

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden); GOÄ-Nr. 3529 (Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 4024 gilt zusätzlich: Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 4024 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3529 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3529. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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