Welche GOÄ-Ziffern sind für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ in Betracht?
Für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3529 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ stehen Pille danach, Notfallkontrazeption, ungeschützter Geschlechtsverkehr, STI, Schwangerschaftstest. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden. |
| GOÄ-Nr. 3529 | Kernposition | Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 4024 | Bedingt / alternativ | Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologische Abstriche je eigenständigem Material/Entnahmeort; Entnahmestellen dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Urin-Teststreifen bei urogenitalen Beschwerden. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment bei eigenständiger Indikation. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Sonographie des Uterus/Adnexorgans bei Schmerzen, Blutung oder Schwangerschaftsverdacht. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 70 | Bedingt / alternativ | Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden.
Kernposition der Kombination
Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme.
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologische Abstriche je eigenständigem Material/Entnahmeort; Entnahmestellen dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Urin-Teststreifen bei urogenitalen Beschwerden.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment bei eigenständiger Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Sonographie des Uterus/Adnexorgans bei Schmerzen, Blutung oder Schwangerschaftsverdacht.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pille danach, Notfallkontrazeption, ungeschützter Geschlechtsverkehr, STI
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden.
GOÄ-Nr. 3529: Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt.
Zeitpunkt und Art des ungeschützten Kontakts
Zyklus- und Kontrazeptionsanamnese
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung bei Beschwerden); GOÄ-Nr. 3529 (Qualitativer Schwangerschaftstest, sofern medizinisch erforderlich und durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 4024 gilt zusätzlich: Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 4024 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Quantitative hCG-Bestimmung bei unklarem/frühem Befund; Laborverantwortung beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Genitalprolaps mit sonographischer Restharn-/Beckenbeurteilung und Pessarversorgung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3529. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“ sowie „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
