Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie
HNO-Heilkunde · Laryngologie und Onkologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt eine verdächtige Kehlkopfläsion in direkter beziehungsweise stützender Laryngoskopie ein und entnimmt repräsentatives Gewebe zur histologischen Klärung von Dysplasie, Tumor, Entzündung oder anderer Schleimhautveränderung. Die Abklärung umfasst laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierender Heiserkeit, Leukoplakie, Ulzeration, Raumforderung oder anderem malignitätsverdächtigem Befund; Entnahmestelle, Läsionsausdehnung, Stimmlippenbeweglichkeit und konkrete pathologische Fragestellung müssen festgehalten sein. Erforderliche Kernleistungen: Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1530 | Kernposition | Laryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird. |
| GOÄ-Nr. 1533 | Kernposition | Stütz-/Mikrolaryngoskopie. Nur bei vollständiger Leistung. |
| GOÄ-Nr. 1534 | Kernposition | Probeexzision/Biopsie aus dem Kehlkopf. Nur bei tatsächlicher Gewebeentnahme; Histologie durch externes Institut nicht als eigene Leistung. |
| GOÄ-Nr. 484 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 1533: Nur bei vollständiger Leistung.
Lokalisation
Laryngoskopischer Befund
Biopsiestelle
Anästhesie
Histologieauftrag/Bericht
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
