Welche GOÄ-Ziffern sind für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichLaryngologie und Onkologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 484 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ in Betracht?

Für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1530, GOÄ-Nr. 1533 und GOÄ-Nr. 1534 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 484 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ stehen Kehlkopfbiopsie, Leukoplakie, Tumorverdacht, Laryngoskopie, Gewebeprobe. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530KernpositionNur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 1533KernpositionNur bei vollständiger Leistung.
GOÄ-Nr. 1534KernpositionNur bei tatsächlicher Gewebeentnahme; Histologie durch externes Institut nicht als eigene Leistung.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1530

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ 1533

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger Leistung.

GOÄ 1534

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlicher Gewebeentnahme; Histologie durch externes Institut nicht als eigene Leistung.

GOÄ 484

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation
Laryngoskopischer Befund
Biopsiestelle
Anästhesie
Histologieauftrag/Bericht

Wie grenzt sich „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kehlkopfbiopsie, Leukoplakie, Tumorverdacht, Laryngoskopie

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ-Nr. 1533: Nur bei vollständiger Leistung.

Lokalisation

Laryngoskopischer Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1530 (Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße…); GOÄ-Nr. 1533 (Nur bei vollständiger Leistung); GOÄ-Nr. 1534 (Nur bei tatsächlicher Gewebeentnahme; Histologie durch externes Institut nicht als eigene Leistung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1530, GOÄ-Nr. 1533 und GOÄ-Nr. 1534 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 484 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1530, GOÄ-Nr. 1533 und GOÄ-Nr. 1534. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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