Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie

HNO-Heilkunde · Laryngologie und Onkologie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichLaryngologie und Onkologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 484 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt eine verdächtige Kehlkopfläsion in direkter beziehungsweise stützender Laryngoskopie ein und entnimmt repräsentatives Gewebe zur histologischen Klärung von Dysplasie, Tumor, Entzündung oder anderer Schleimhautveränderung. Die Abklärung umfasst laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei persistierender Heiserkeit, Leukoplakie, Ulzeration, Raumforderung oder anderem malignitätsverdächtigem Befund; Entnahmestelle, Läsionsausdehnung, Stimmlippenbeweglichkeit und konkrete pathologische Fragestellung müssen festgehalten sein. Erforderliche Kernleistungen: Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530KernpositionLaryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 1533KernpositionStütz-/Mikrolaryngoskopie. Nur bei vollständiger Leistung.
GOÄ-Nr. 1534KernpositionProbeexzision/Biopsie aus dem Kehlkopf. Nur bei tatsächlicher Gewebeentnahme; Histologie durch externes Institut nicht als eigene Leistung.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativLokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ-Nr. 1533: Nur bei vollständiger Leistung.

Lokalisation

Laryngoskopischer Befund

Biopsiestelle

Anästhesie

Histologieauftrag/Bericht

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.