Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ in Betracht?
Für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 1528 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 484 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ stehen Kehlkopffremdkörper, Aspiration, Atemnot, Laryngoskopie, Entfernung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GO Ä-Nr. 1530 | Kernposition | Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird. |
| GOÄ-Nr. 484 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie. |
| GOÄ-Nr. 1528 | Kernposition | Nur bei tatsächlicher Kehlkopffremdkörperentfernung; Atemwegssicherung/weitere Leistungen gesondert nach tatsächlicher Erbringung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlicher Kehlkopffremdkörperentfernung; Atemwegssicherung/weitere Leistungen gesondert nach tatsächlicher Erbringung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kehlkopffremdkörper, Aspiration, Atemnot, Laryngoskopie
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 1528: Nur bei tatsächlicher Kehlkopffremdkörperentfernung; Atemwegssicherung/weitere Leistungen gesondert nach tatsächlicher Erbringung.
Fremdkörper
Atemweg/SpO2
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8); GOÄ-Nr. 1530 (Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße…); GOÄ-Nr. 1528 (Nur bei tatsächlicher Kehlkopffremdkörperentfernung; Atemwegssicherung/weitere Leistungen gesondert nach…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 1528. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
