Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung

HNO-Heilkunde · Laryngologie – Notfall

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichLaryngologie – Notfall
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 484
GOÄ-Abrechnung für Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen laryngealen Fremdkörper unter kontrollierter Darstellung und sichert damit den Atemweg sowie die Stimmlippenfunktion. Der Eingriff umfasst entfernung eines Fremdkörpers aus dem Kehlkopf und Laryngoskopie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei endoskopisch gesichertem Fremdkörper im Kehlkopf oder akuter entsprechender Atemwegsgefährdung; Atemwegssicherung, Lokalisation und Verletzungsausmaß bestimmen Dringlichkeit und Narkoseverfahren. Erforderliche Kernleistungen: Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Kehlkopf und Laryngoskopie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1530KernpositionLaryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativLokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
GOÄ-Nr. 1528KernpositionEntfernung eines Fremdkörpers aus dem Kehlkopf. Nur bei tatsächlicher Kehlkopffremdkörperentfernung; Atemwegssicherung/weitere Leistungen gesondert nach tatsächlicher Erbringung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ-Nr. 1528: Nur bei tatsächlicher Kehlkopffremdkörperentfernung; Atemwegssicherung/weitere Leistungen gesondert nach tatsächlicher Erbringung.

Fremdkörper

Atemweg/SpO2

Laryngoskopie

Anästhesie

Entfernung und Komplikationen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.