Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht

HNO-Heilkunde · Rachen und Fremdkörper

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Fremdkörper
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1508
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 484
GOÄ-Abrechnung für Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen sichtbaren Fremdkörper aus Mundhöhle oder Rachen und verhindert Schleimhautverletzung, Infektion sowie ein weiteres Abrutschen in Atem- oder Speiseweg. Der Eingriff umfasst entfernung eines Fremdkörpers aus Mundhöhle oder Rachen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei unter Sicht erreichbarem Fremdkörper ohne Zeichen einer tieferen Perforation; Atemwegsgefährdung, Blutung oder nicht sicher lokalisierbarer Befund erfordern eine weiterführende endoskopische Versorgung. Erforderliche Kernleistung: Entfernung eines Fremdkörpers aus Mundhöhle oder Rachen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1530Bedingt / alternativLaryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativLokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
GOÄ-Nr. 1508KernpositionEntfernung eines Fremdkörpers aus Mundhöhle oder Rachen. Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ-Nr. 1508: Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen.

Art und Lokalisation

Atemweg

Untersuchungsmethode

Anästhesie

vollständige Entfernung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.