Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Fremdkörper
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1508
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 484
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ in Betracht?

Für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1508 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 484 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ stehen Fischgräte, Fremdkörper Rachen, Mundhöhle, Schluckschmerz, Entfernung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5KernpositionGezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1530Bedingt / alternativNur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
GOÄ-Nr. 1508KernpositionNur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ 1530

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ 484

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.

GOÄ 1508

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Art und Lokalisation
Atemweg
Untersuchungsmethode
Anästhesie
vollständige Entfernung

Wie grenzt sich „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Fischgräte, Fremdkörper Rachen, Mundhöhle, Schluckschmerz

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ-Nr. 1508: Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen.

Art und Lokalisation

Atemweg

Untersuchungsmethode

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8); GOÄ-Nr. 1508 (Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1508 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 484 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1508. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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