Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter Sicht
HNO-Heilkunde · Rachen und Fremdkörper

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt einen sichtbaren Fremdkörper aus Mundhöhle oder Rachen und verhindert Schleimhautverletzung, Infektion sowie ein weiteres Abrutschen in Atem- oder Speiseweg. Der Eingriff umfasst entfernung eines Fremdkörpers aus Mundhöhle oder Rachen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei unter Sicht erreichbarem Fremdkörper ohne Zeichen einer tieferen Perforation; Atemwegsgefährdung, Blutung oder nicht sicher lokalisierbarer Befund erfordern eine weiterführende endoskopische Versorgung. Erforderliche Kernleistung: Entfernung eines Fremdkörpers aus Mundhöhle oder Rachen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 1530 | Bedingt / alternativ | Laryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird. |
| GOÄ-Nr. 484 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie. |
| GOÄ-Nr. 1508 | Kernposition | Entfernung eines Fremdkörpers aus Mundhöhle oder Rachen. Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“ sowie „Fremdkörper in der Nase – endoskopisch kontrollierte Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1508: Nur bei tatsächlich entferntem Fremdkörper; tiefer Kehlkopf-/Ösophagusfremdkörper anders abgrenzen.
Art und Lokalisation
Atemweg
Untersuchungsmethode
Anästhesie
vollständige Entfernung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
