Speichelstein im Ausführungsgang – Sonografie und operative Entfernung
HNO-Heilkunde · Speicheldrüsen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert eine Speichelabflussstörung oder Drüsenläsion und soll Entzündungsrezidive bei möglichst erhaltenem Drüsengewebe verhindern. Der Eingriff umfasst operative Entfernung von Speichelsteinen und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei mahlzeitenabhängiger Schwellung, Schmerz, Entzündung oder tastbarem Stein beziehungsweise Knoten nach sonographischer und klinischer Lokalisation. Erforderliche Kernleistungen: Operative Entfernung von Speichelsteinen und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Seite/Sitzung und Zugang dokumentieren.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Erstes sonographisch untersuchtes Organ/Körperregion; Organ in der Rechnung benennen. Nrn. 410 bis 418 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs. Nur im Anschluss an Nr. 410 bis 418; je weiteres Organ, höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlicher Infiltrationsanästhesie und nicht als Bestandteil einer umfassenderen Anästhesieleistung. |
| GOÄ-Nr. 1519 | Kernposition | Operative Entfernung von Speichelstein(en). Nur bei tatsächlich operativer Entfernung; nicht je einzelner Stein. Seite/Sitzung und Zugang dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Größerer Gehörgangspolyp – Entfernung“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 410: Erstes sonographisch untersuchtes Organ/Körperregion; Organ in der Rechnung benennen. Nrn. 410 bis 418 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 1519: Nur bei tatsächlich operativer Entfernung; nicht je einzelner Stein. Seite/Sitzung und Zugang dokumentieren.
betroffene Drüse/Seite
Sonografie
Steinlage/-zahl
Operationsbericht
Abstrich
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
