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GOÄ-Ziffer 1508
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GOÄ – 1508
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund
Einfachsatz
× 1
5.42 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
12.47 €
Höchstsatz
× 3.5
18.97 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 1508 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1508 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1508
HNO-Heilkunde
1 insgesamt- Fremdkörper in Mundhöhle oder Rachen – Entfernung unter SichtGOÄ 1 · GOÄ 5 · GOÄ 1530 · GOÄ 484 · GOÄ 1508
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Punktzahl:
93
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1507: Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses
- GOÄ 1509: Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone
- GOÄ 1506: Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses
- GOÄ 1510: Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis- Ausführungsganges – gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen
- GOÄ 1505: Eröffnung eines peritonsillären Abszesses
- GOÄ 1511: Eröffnung eines Zungenabszesses
