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GOÄ-Ziffer 1507
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GOÄ – 1507
Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses
Einfachsatz
× 1
3.26 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
7.51 €
Höchstsatz
× 3.5
11.42 €
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Mit GOÄ-Ziffer 1507 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 1507 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 1507
HNO-Heilkunde
1 insgesamt- Peritonsillarabszess – Wiedereröffnung/NachbehandlungGOÄ 1 · GOÄ 6 · GOÄ 490 · GOÄ 1507 · GOÄ 298 · GOÄ 2006
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1506: Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses
- GOÄ 1508: Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund
- GOÄ 1505: Eröffnung eines peritonsillären Abszesses
- GOÄ 1509: Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone
- GOÄ 1501: Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach Tonsillektomie
- GOÄ 1510: Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis- Ausführungsganges – gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen
