Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung
HNO-Heilkunde · Laryngologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Kehlkopfstruktur, Stimmlippenschwingung und stimmliche beziehungsweise sprachliche Funktion, um organische und funktionelle Ursachen gezielt zu behandeln. Die Behandlung umfasst laryngoskopie und Stroboskopie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltender Heiserkeit, Stimmversagen, auffälliger Sprache oder belastungsabhängigen Beschwerden; Warnzeichen und Dauer bestimmen die Dringlichkeit der Endoskopie. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Laryngoskopie und Stroboskopie. Grenze: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1530 | Kernposition | Laryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird. |
| GOÄ-Nr. 1416 | Bedingt / alternativ | Stroboskopie. Bei zusätzlicher funktioneller Fragestellung. |
| GOÄ-Nr. 484 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie. |
| GOÄ-Nr. 1525 | Bedingt / alternativ | Einbringung eines Arzneimittels in den Kehlkopf. Nur bei tatsächlicher lokaler Instillation, nicht für systemische Medikamentenverordnung. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Inhalationstherapie mittels Vernebler. Nur bei tatsächlicher therapeutischer Inhalation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Kombinationsregeln und Alternativen
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
Laryngoskopie
Stimmfunktion
Instillation/Arzneimittel
Anästhesie
Inhalationsverfahren
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
