Welche GOÄ-Ziffern sind für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ in Betracht?
Für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1530 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1416, GOÄ-Nr. 484, GOÄ-Nr. 1525 und GOÄ-Nr. 500 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ stehen Laryngitis, Kehlkopfentzündung, Inhalation, Instillation, Heiserkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1530 | Kernposition | Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird. |
| GOÄ-Nr. 1416 | Bedingt / alternativ | Bei zusätzlicher funktioneller Fragestellung. |
| GOÄ-Nr. 484 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie. |
| GOÄ-Nr. 1525 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher lokaler Instillation, nicht für systemische Medikamentenverordnung. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher therapeutischer Inhalation. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
Bedingte oder alternative Position
Bei zusätzlicher funktioneller Fragestellung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher lokaler Instillation, nicht für systemische Medikamentenverordnung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher therapeutischer Inhalation.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung “?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Laryngitis, Kehlkopfentzündung, Inhalation, Instillation
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
Laryngoskopie
Stimmfunktion
Instillation/Arzneimittel
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1530 (Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Suspekte Kehlkopfveränderung – Laryngoskopie, Stützendoskopie und Biopsie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1530. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
