Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung

HNO-Heilkunde · Laryngologie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichLaryngologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1530
GOÄ-Abrechnung für Laryngitis – Laryngoskopie, Stroboskopie und lokale Medikamenteneinbringung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Kehlkopfstruktur, Stimmlippenschwingung und stimmliche beziehungsweise sprachliche Funktion, um organische und funktionelle Ursachen gezielt zu behandeln. Die Behandlung umfasst laryngoskopie und Stroboskopie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Heiserkeit, Stimmversagen, auffälliger Sprache oder belastungsabhängigen Beschwerden; Warnzeichen und Dauer bestimmen die Dringlichkeit der Endoskopie. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Laryngoskopie und Stroboskopie. Grenze: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530KernpositionLaryngoskopie. Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 1416Bedingt / alternativStroboskopie. Bei zusätzlicher funktioneller Fragestellung.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativLokalanästhesie des Kehlkopfes. Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.
GOÄ-Nr. 1525Bedingt / alternativEinbringung eines Arzneimittels in den Kehlkopf. Nur bei tatsächlicher lokaler Instillation, nicht für systemische Medikamentenverordnung.
GOÄ-Nr. 500Bedingt / alternativInhalationstherapie mittels Vernebler. Nur bei tatsächlicher therapeutischer Inhalation.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Kombinationsregeln und Alternativen

Erforderliche Auswahlpositionen

1525
500

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

Laryngoskopie

Stimmfunktion

Instillation/Arzneimittel

Anästhesie

Inhalationsverfahren

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.