Welche GOÄ-Ziffern sind für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichLaryngologie und Phoniatrie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ in Betracht?

Für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 1535 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1416, GOÄ-Nr. 1533 und GOÄ-Nr. 484 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ stehen Stimmlippenpolyp, Kehlkopfpolyp, Mikrolaryngoskopie, Tumor, Abtragung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1530KernpositionNur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 1416Bedingt / alternativEigenständige prä-/postoperative Funktionsdiagnostik.
GOÄ-Nr. 1533Bedingt / alternativNur bei vollständiger Leistung entsprechend Legende.
GOÄ-Nr. 1535KernpositionOperative Zielleistung; Umfang und Methode dokumentieren.
GOÄ-Nr. 484Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1530

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ 1416

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige prä-/postoperative Funktionsdiagnostik.

GOÄ 1533

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Leistung entsprechend Legende.

GOÄ 1535

Kernposition der Kombination

Operative Zielleistung; Umfang und Methode dokumentieren.

GOÄ 484

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Anästhesie des Kehlkopfes; nicht pauschal wegen Endoskopie.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation/Größe
Laryngoskopie/Stroboskopie
Operationsmethode
Anästhesie
Histologieauftrag/-befund

Wie grenzt sich „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Stimmlippenpolyp, Kehlkopfpolyp, Mikrolaryngoskopie, Tumor

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1530: Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ-Nr. 1535: Operative Zielleistung; Umfang und Methode dokumentieren.

Lokalisation/Größe

Laryngoskopie/Stroboskopie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1530 (Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße…); GOÄ-Nr. 1535 (Operative Zielleistung; Umfang und Methode dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 1535 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1416, GOÄ-Nr. 1533 und GOÄ-Nr. 484 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1530 und GOÄ-Nr. 1535. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Stimmlippenpolyp oder kleiner Kehlkopftumor – laryngoskopische Diagnostik und operative Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Heiserkeit/Dysphonie – Endoskopie, Laryngoskopie, Stroboskopie und standardisierte Stimmdiagnostik“ sowie „Fremdkörper im Kehlkopf – laryngoskopische Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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