MR-Angiographie der Aorta/Thoraxgefäße mit 3D-Analyse

Radiologie · Magnetresonanztomographie – Gefäße

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMagnetresonanztomographie – Gefäße
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 5732
GOÄ-Abrechnung für MR-Angiographie der Aorta/Thoraxgefäße mit 3D-Analyse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Gefäßlumen und Gefäßverlauf mit MR-Technik dar und erfasst Stenosen, Verschlüsse oder Aneurysmen je nach Sequenz auch ohne jodhaltiges Kontrastmittel. Die Bildgebung umfasst MRT Thorax/Aorta und ergänzende MR-Angiographie-Serie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei definierter arterieller oder venöser Fragestellung, wenn MR-Kontrast, fehlende Strahlenexposition oder das Untersuchungsgebiet einen Vorteil bieten; Region und Kontrastmittelbedarf sind gezielt festzulegen. Erforderliche Kernleistungen: MRT Thorax/Aorta und ergänzende MR-Angiographie-Serie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5715KernpositionMRT Thorax/Aorta
GOÄ-Nr. 5731KernpositionErgänzende MR-Angiographie-Serie
GOÄ-Nr. 5733KernpositionComputergestützte 3D-/Gefäßanalyse
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5732Bedingt / alternativQualifizierender Positions- oder Spulenwechsel. Nur bei tatsächlich qualifizierendem Positions-/Spulenwechsel; keine bloße Tischverschiebung oder Standardlagerung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5715: MRT Thorax/Aorta.

GOÄ-Nummer 5731: Ergänzende MR-Angiographie-Serie.

GOÄ-Nummer 5733: Computergestützte 3D-/Gefäßanalyse.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5732: Qualifizierender Positions- oder Spulenwechsel; Nur bei tatsächlich qualifizierendem Positions-/Spulenwechsel; keine bloße Tischverschiebung oder Standardlagerung..

Gefäßgebiet

MRA-Serie

3D-Analyse

Befund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.