Kontinuierliche ambulante Betreuung mit therapeutischer und sozialer Koordination
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Koordiniert bei komplexer Nierenerkrankung Therapie, Kontrollen, Ernährung, soziale Unterstützung und beteiligte Fachdisziplinen zu einem belastbaren Langzeitplan. Die Behandlung umfasst einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während kontinuierlicher ambulanter.
Wann ist sie anwendbar?
Bei fortlaufendem eigenständigem Koordinationsbedarf; Ziele, Änderungen, Zuständigkeiten und relevante soziale Maßnahmen müssen konkret dokumentiert sein. Erforderliche Kernleistung: Kontinuierliche ambulante Betreuung mit therapeutischer und sozialer Koordination; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nicht allein für chronische Erkrankung oder Überweisung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 15 | Kernposition | Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken. Nur bei tatsächlich eingeleiteten UND koordinierten flankierenden therapeutischen UND sozialen Maßnahmen während kontinuierlicher ambulanter Betreuung; einmal im Kalenderjahr. Nicht allein für chronische Erkrankung oder Überweisung. Nr. 4 im Behandlungsfall und Nr. 34 daneben ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung. |
| GOÄ-Nr. 76 | Bedingt / alternativ | Schriftlicher, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellter Diätplan. Nur ein tatsächlich schriftlich ausgearbeiteter, individueller Diätplan; allgemeines Merkblatt oder mündliche Ernährungsberatung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; Nur bei tatsächlich eingeleiteten UND koordinierten flankierenden therapeutischen UND sozialen Maßnahmen während kontinuierlicher ambulanter Betreuung; einmal im Kalenderjahr. Nicht allein für chronische Erkrankung oder Überweisung. Nr. 4 im Behandlungsfall und Nr. 34 daneben ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..
GOÄ-Nummer 76: Schriftlicher, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellter Diätplan; Nur ein tatsächlich schriftlich ausgearbeiteter, individueller Diätplan; allgemeines Merkblatt oder mündliche Ernährungsberatung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
