Eigenständig indizierter Aderlass

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallEigenständig indizierter Aderlass bei persistierender symptomatischer Posttransplantations-Erythrozytose mit Blutbildkontrolle
FachgruppeNephrologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 285 und GOÄ-Nr. 3550
GOÄ-Abrechnung für Eigenständig indizierter Aderlass bei persistierender symptomatischer Posttransplantations-Erythrozytose mit Blutbildkontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Senkt bei persistierender Posttransplantations-Erythrozytose durch kontrollierten Aderlass den Hämatokrit und vermindert dadurch hyperviskositätsbedingte Beschwerden und thrombotische Risiken. Die Verlaufskontrolle umfasst aderlass aus Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Millilitern Blut und Blutbild und Blutbildbestandteile.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Nierentransplantation bei wiederholt bestätigter symptomatischer Erythrozytose trotz Ursachen- und Therapieprüfung; Ausgangsblutbild, entnommenes Volumen, Kreislaufverträglichkeit und Verlaufskontrolle sind erforderlich. Erforderliche Kernleistungen: Aderlass aus Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Millilitern Blut; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 285KernpositionAderlass aus Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Millilitern Blut, gegebenenfalls einschließlich Verband. Nur bei eigenständig indiziertem therapeutischem Aderlass und tatsächlich mindestens 200 ml entnommenem Blut; Menge dokumentieren. Gefäßpunktion und gegebenenfalls Verband enthalten, nicht zusätzlich Nr. 250/200 für denselben Vorgang. Die Mengenangabe ist Voraussetzung der GOÄ-Legende, keine Therapieempfehlung für jeden Patienten. Bei ursächlichem Dialysebezug neben Nr. 790–793 ausgeschlossen. Hier nur nach individueller ärztlicher Indikationsstellung bei persistierender symptomatischer Posttransplantations-Erythrozytose. Keine routinemäßige Erstlinientherapie und keine durch diese Kette behauptete Thromboseprävention.
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut. Tatsächlich indizierte aktuelle Hb-/Hämatokrit-/Blutbildkontrolle, ohne zusätzlichen Einzelansatz enthaltener Blutbildbestandteile.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3742Bedingt / alternativFerritin, Ligandenassay. Material: Serum/Plasma. Nur bei eigener Frage nach Eisenmangel, beispielsweise bei wiederholten Aderlässen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 285: Aderlass aus Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Millilitern Blut, gegebenenfalls einschließlich Verband; Nur bei eigenständig indiziertem therapeutischem Aderlass und tatsächlich mindestens 200 ml entnommenem Blut; Menge dokumentieren. Gefäßpunktion und gegebenenfalls Verband enthalten, nicht zusätzlich Nr. 250/200 für denselben Vorgang. Die Mengenangabe ist Voraussetzung der GOÄ-Legende, keine Therapieempfehlung für jeden Patienten. Bei ursächlichem Dialysebezug neben Nr. 790–793 ausgeschlossen. Hier nur nach individueller ärztlicher Indikationsstellung bei persistierender symptomatischer Posttransplantations-Erythrozytose. Keine routinemäßige Erstlinientherapie und keine durch diese Kette behauptete Thromboseprävention..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut. Tatsächlich indizierte aktuelle Hb-/Hämatokrit-/Blutbildkontrolle, ohne zusätzlichen Einzelansatz enthaltener Blutbildbestandteile..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3742: Ferritin, Ligandenassay; Material: Serum/Plasma. Nur bei eigener Frage nach Eisenmangel, beispielsweise bei wiederholten Aderlässen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.