Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ in Betracht?
Für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3529 und GOÄ-Nr. 4024 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ stehen Ovarialzyste, Adnexraumforderung, Ovarialtumor, Zyste, Pelviskopie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Sonographie des betroffenen Ovars. |
| GOÄ-Nr. 403 | Kernposition | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 3529 | Bedingt / alternativ | Schwangerschaftstest. |
| GOÄ-Nr. 4024 | Bedingt / alternativ | Quantitatives hCG. |
| GOÄ-Nr. 1155 | Bedingt / alternativ | Diagnostische Pelviskopie einschließlich ggf. Biopsie/Punktion. |
| GOÄ-Nr. 1156 | Bedingt / alternativ | Operative Pelviskopie mit intraabdomineller Intervention. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Sonographie des betroffenen Ovars.
Kernposition der Kombination
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Schwangerschaftstest.
Bedingte oder alternative Position
Diagnostische Pelviskopie einschließlich ggf. Biopsie/Punktion.
Bedingte oder alternative Position
Operative Pelviskopie mit intraabdomineller Intervention.
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Bedingte oder alternative Position
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Endometrioseverdacht mit Schmerz-/Fertilitätsanamnese, Sonographie und möglicher operativer Pelviskopie“ sowie „Symptomatisches Uterusmyom mit transvaginaler Sonographie, Duplex und Hysteroskopieoption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ovarialzyste, Adnexraumforderung, Ovarialtumor, Zyste
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: Sonographie des betroffenen Ovars.
Beschwerden, Zyklus und Malignitätsrisiken
Seite, Größe, Morphologie und freie Flüssigkeit
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie des betroffenen Ovars); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Akuter Unterbauchschmerz mit Ausschluss ektoper Schwangerschaft, Infektion und Adnextorsion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Endometrioseverdacht mit Schmerz-/Fertilitätsanamnese, Sonographie und möglicher operativer Pelviskopie“ sowie „Symptomatisches Uterusmyom mit transvaginaler Sonographie, Duplex und Hysteroskopieoption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
