Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZyklus, Endokrinologie und Fertilität
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ in Betracht?

Für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3529 und GOÄ-Nr. 4024 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ stehen Ovarialzyste, Adnexraumforderung, Ovarialtumor, Zyste, Pelviskopie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie des betroffenen Ovars.
GOÄ-Nr. 403KernpositionZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativSchwangerschaftstest.
GOÄ-Nr. 4024Bedingt / alternativQuantitatives hCG.
GOÄ-Nr. 1155Bedingt / alternativDiagnostische Pelviskopie einschließlich ggf. Biopsie/Punktion.
GOÄ-Nr. 1156Bedingt / alternativOperative Pelviskopie mit intraabdomineller Intervention.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Sonographie des betroffenen Ovars.

GOÄ 403

Kernposition der Kombination

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
Wiederholung:
Max: 1
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 3529

Bedingte oder alternative Position

Schwangerschaftstest.

Abrechnungsalternative: pregnancy_test
GOÄ 4024

Bedingte oder alternative Position

Quantitatives hCG.

Abrechnungsalternative: pregnancy_test
GOÄ 1155

Bedingte oder alternative Position

Diagnostische Pelviskopie einschließlich ggf. Biopsie/Punktion.

Abrechnungsalternative: laparoscopy
GOÄ 1156

Bedingte oder alternative Position

Operative Pelviskopie mit intraabdomineller Intervention.

Abrechnungsalternative: laparoscopy
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“?

Hinweise zur Kombination

1155 und 1156 sind Alternativen; operative Zuschläge gesondert prüfen.
Tumormarker nur bei tatsächlich indizierter und vom berechtigten Leistungserbringer erbrachter Laborleistung ergänzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Beschwerden, Zyklus und Malignitätsrisiken
Seite, Größe, Morphologie und freie Flüssigkeit
Duplexindikation und Befund
Labor und Schwangerschaftsstatus
laparoskopischer Befund/Intervention
Konsil/Plan

Wie grenzt sich „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Endometrioseverdacht mit Schmerz-/Fertilitätsanamnese, Sonographie und möglicher operativer Pelviskopie“ sowie „Symptomatisches Uterusmyom mit transvaginaler Sonographie, Duplex und Hysteroskopieoption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ovarialzyste, Adnexraumforderung, Ovarialtumor, Zyste

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Sonographie des betroffenen Ovars.

Beschwerden, Zyklus und Malignitätsrisiken

Seite, Größe, Morphologie und freie Flüssigkeit

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie des betroffenen Ovars); GOÄ-Nr. 403 (Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung…); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 401 gilt zusätzlich: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 401 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Duplex-Zuschlag nur bei eigenständiger zusätzlicher Duplexuntersuchung, einmal je Sitzung; Gefäßgebiet/Organ benennen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3529 und GOÄ-Nr. 4024 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ovarialzyste/Adnexraumforderung mit transvaginaler Sonographie, Duplex und möglicher Pelviskopie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Endometrioseverdacht mit Schmerz-/Fertilitätsanamnese, Sonographie und möglicher operativer Pelviskopie“ sowie „Symptomatisches Uterusmyom mit transvaginaler Sonographie, Duplex und Hysteroskopieoption“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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