Palliativbesuch mit Erörterung einer erheblichen Krankheitsverschlimmerung
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lindert belastende Symptome, klärt erreichbare Behandlungsziele und koordiniert medizinische sowie psychosoziale Unterstützung in einer fortgeschrittenen Erkrankungssituation. Der Eingriff umfasst erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem und Besuch.
Wann ist sie anwendbar?
Bei nicht heilbarer fortgeschrittener Erkrankung mit relevantem Symptom- oder Koordinationsbedarf; Maßnahmen richten sich nach Patientenwillen, Dringlichkeit und vorhandenen Versorgungsstrukturen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Palliativbesuch mit Erörterung einer erheblichen Krankheitsverschlimmerung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 50 | Kernposition | Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 34 | Kernposition | Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -. Unmittelbarer Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung; innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Eigenständiges Konsil mit einem berechtigten mitbehandelnden Arzt; keine bloße Teamübergabe. Persönliche Befassung mit dem Patienten vorher oder zeitnah; keine Routinebesprechung und kein ausgeschlossenes Konsil innerhalb derselben Gemeinschaftspraxis/Abteilung bzw. Praxisgemeinschaft gleicher oder ähnlicher Fachrichtung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 34: Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -; Unmittelbarer Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung; innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.
GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Eigenständiges Konsil mit einem berechtigten mitbehandelnden Arzt; keine bloße Teamübergabe. Persönliche Befassung mit dem Patienten vorher oder zeitnah; keine Routinebesprechung und kein ausgeschlossenes Konsil innerhalb derselben Gemeinschaftspraxis/Abteilung bzw. Praxisgemeinschaft gleicher oder ähnlicher Fachrichtung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
