Erörterung einer neu festgestellten oder erheblich verschlimmerten schweren Erkrankung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Erörterung einer neu festgestellten oder erheblich verschlimmerten schweren Erkrankung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Vermittelt bei schwerwiegender neuer oder deutlich verschlimmerter Erkrankung Diagnose, Prognose und Handlungsoptionen als Grundlage einer tragfähigen Entscheidung. Der Eingriff umfasst erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nachhaltig lebensverändernder oder lebensbedrohender Erkrankung mit tatsächlich mindestens 20-minütiger Erörterung und dokumentiertem unmittelbarem Zusammenhang. Erforderliche Kernleistung: Erörterung einer neu festgestellten oder erheblich verschlimmerten schweren Erkrankung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 34KernpositionErörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -. Unmittelbarer Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung; innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher Krankheitsbericht mit epikritischer Bewertung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 34

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 34: Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -; Unmittelbarer Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung; innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher Krankheitsbericht mit epikritischer Bewertung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.