Palliativbesuch mit Koordination, Konsil und bedingter SAPV-Verordnung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. A78
GOÄ-Abrechnung für Palliativbesuch mit Koordination, Konsil und bedingter SAPV-Verordnung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lindert belastende Symptome, klärt erreichbare Behandlungsziele und koordiniert medizinische sowie psychosoziale Unterstützung in einer fortgeschrittenen Erkrankungssituation. Die ärztliche Bewertung umfasst palliativbesuch mit Koordination, Konsil und bedingter SAPV-Verordnung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nicht heilbarer fortgeschrittener Erkrankung mit relevantem Symptom- oder Koordinationsbedarf; Maßnahmen richten sich nach Patientenwillen, Dringlichkeit und vorhandenen Versorgungsstrukturen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Palliativbesuch mit Koordination, Konsil und bedingter SAPV-Verordnung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 50KernpositionBesuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 15KernpositionEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Nur einmal im Kalenderjahr bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung mit therapeutischer und sozialer Koordination; kein Ansatz neben Nr. 34 und keine Nr. 4 im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Eigenständiges ärztliches Konsil mit zulässigem Gesprächspartner. Persönliche Befassung mit dem Patienten vorher oder zeitnah; keine Routinebesprechung und kein ausgeschlossenes Konsil innerhalb derselben Gemeinschaftspraxis/Abteilung bzw. Praxisgemeinschaft gleicher oder ähnlicher Fachrichtung.
GOÄ-Nr. A78Bedingt / alternativIndividueller komplexer Plan bzw. Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Nur bei selbstständiger schriftlicher Planung, die Art, Kosten und Zeitaufwand der Vergleichsleistung erreicht; kein bloßes Wiederholungsrezept.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A78

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 78

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung.

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken; Nur einmal im Kalenderjahr bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung mit therapeutischer und sozialer Koordination; kein Ansatz neben Nr. 34 und keine Nr. 4 im Behandlungsfall..

GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Eigenständiges ärztliches Konsil mit zulässigem Gesprächspartner. Persönliche Befassung mit dem Patienten vorher oder zeitnah; keine Routinebesprechung und kein ausgeschlossenes Konsil innerhalb derselben Gemeinschaftspraxis/Abteilung bzw. Praxisgemeinschaft gleicher oder ähnlicher Fachrichtung..

GOÄ-Nummer A78: Individueller komplexer Plan bzw. Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung; Nur bei selbstständiger schriftlicher Planung, die Art, Kosten und Zeitaufwand der Vergleichsleistung erreicht; kein bloßes Wiederholungsrezept..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.