Peritonsillarabszess – operative Eröffnung, Lokalanästhesie und mikrobiologische …
HNO-Heilkunde · Rachen und Tonsillen – Notfall

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Eröffnet den peritonsillären Eiterherd, stellt den Sekretabfluss her und gewinnt bei therapeutischer Konsequenz Material für die mikrobiologische Untersuchung. Der Eingriff umfasst eröffnung eines Peritonsillarabszesses und Entnahme.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch gesichertem Peritonsillarabszess mit einseitiger Vorwölbung, Trismus, kloßiger Sprache oder ausgeprägter Schluckstörung; Atemweg, Ausbreitung, Kreislauf und die Notwendigkeit einer sofortigen Tonsillektomie sind vor dem Eingriff zu beurteilen. Erforderliche Kernleistungen: Eröffnung eines Peritonsillarabszesses und Entnahme; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlicher Infiltrationsanästhesie und nicht als Bestandteil einer umfassenderen Anästhesieleistung. |
| GOÄ-Nr. 1505 | Kernposition | Eröffnung eines Peritonsillarabszesses. Nur bei tatsächlicher vollständiger Eröffnung/Drainage. |
| GOÄ-Nr. 298 | Kernposition | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Peritonsillarabszess – Wiedereröffnung/Nachbehandlung“ sowie „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1505: Nur bei tatsächlicher vollständiger Eröffnung/Drainage.
GOÄ-Nr. 298: Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
Seite
Trismus/Schlucken/Atemweg
Inzision/Drainage
Abstrich
Kreislauf/Einweisungsentscheidung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
