Welche GOÄ-Ziffern sind für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie – Notfall
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 250
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ in Betracht?

Für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1459 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ stehen Septumabszess, Nasenverletzung, Inzision, Drainage, Abstrich. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionRigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 483Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 1459KernpositionNur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht automatisch über Nr. 1459 abzubilden und muss gesondert geprüft werden.
GOÄ-Nr. 298KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1418

Kernposition der Kombination

Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

GOÄ 483

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.

GOÄ 1459

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht automatisch über Nr. 1459 abzubilden und muss gesondert geprüft werden.

GOÄ 298

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Trauma/Verlauf
Endoskopie
Seite/Ausdehnung
Inzision/Drainage
Abstrich
Allgemeinzustand

Wie grenzt sich „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade“ sowie „Peritonsillarabszess – operative Eröffnung, Lokalanästhesie und mikrobiologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Septumabszess, Nasenverletzung, Inzision, Drainage

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

GOÄ-Nr. 1459: Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht automatisch über Nr. 1459 abzubilden und muss gesondert geprüft werden.

Trauma/Verlauf

Endoskopie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1418 (Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466); GOÄ-Nr. 1459 (Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht…); GOÄ-Nr. 298 (Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1459 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1459 und GOÄ-Nr. 298. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade“ sowie „Peritonsillarabszess – operative Eröffnung, Lokalanästhesie und mikrobiologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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