Welche GOÄ-Ziffern sind für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ in Betracht?
Für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1459 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 483 und GOÄ-Nr. 250 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ stehen Septumabszess, Nasenverletzung, Inzision, Drainage, Abstrich. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1418 | Kernposition | Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466. |
| GOÄ-Nr. 483 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 1459 | Kernposition | Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht automatisch über Nr. 1459 abzubilden und muss gesondert geprüft werden. |
| GOÄ-Nr. 298 | Kernposition | Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Kernposition der Kombination
Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht automatisch über Nr. 1459 abzubilden und muss gesondert geprüft werden.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade“ sowie „Peritonsillarabszess – operative Eröffnung, Lokalanästhesie und mikrobiologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Septumabszess, Nasenverletzung, Inzision, Drainage
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1459: Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht automatisch über Nr. 1459 abzubilden und muss gesondert geprüft werden.
Trauma/Verlauf
Endoskopie
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1418 (Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466); GOÄ-Nr. 1459 (Nur bei vollständig erbrachter originärer Leistung eines Septumabszesses. Ein reines Septumhämatom ist nicht…); GOÄ-Nr. 298 (Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Peritonsillarabszess – operative Eröffnung, Lokalanästhesie und mikrobiologische Diagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Peritonsillarabszess – Wiedereröffnung/Nachbehandlung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1459 und GOÄ-Nr. 298. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Septumabszess – endoskopische Diagnostik, Inzision und mikrobiologische Sicherung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade“ sowie „Peritonsillarabszess – operative Eröffnung, Lokalanästhesie und mikrobiologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
