Konventionelle kontrastmittelgestützte Lymphographie einer oder beider Extremitäten

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
GOÄ-Abrechnung für Konventionelle kontrastmittelgestützte Lymphographie einer oder beider Extremitäten

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Verlauf, Durchgängigkeit und Leckagen von Lymphbahnen kontrastgestützt dar und lokalisiert damit eine behandlungsrelevante Abflussstörung. Die Bildgebung umfasst lymphographie, je Extremität und Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gezielter lymphatischer Fragestellung, wenn weniger invasive Diagnostik nicht genügt und das Ergebnis eine Intervention oder Operationsplanung beeinflusst. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Lymphographie, je Extremität und Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 5338KernpositionLymphographie, je Extremität. Tatsächlich konventionelle Röntgen-Lymphographie der ersten Extremität; Seite dokumentieren. Kein Ansatz für Lymphszintigraphie oder bloße ICG-Fluoreszenzdarstellung.
GOÄ-Nr. 5338Bedingt / alternativLymphographie, je Extremität. Nur bei tatsächlicher zusätzlicher konventioneller Lymphographie einer zweiten Extremität; andere Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 5339Bedingt / alternativErgänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 - einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt. Nur zusätzliche Projektionen im Anschluss an 5338, insgesamt; Durchleuchtungen eingeschlossen. Kein Ansatz je Bild.
GOÄ-Nr. 365KernpositionEinbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität. Tatsächlich Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie der ersten Extremität; keine zusätzliche gewöhnliche Injektion für denselben Vorgang.
GOÄ-Nr. 365Bedingt / alternativEinbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität. Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Kontrastmitteleinbringung zur Lymphographie der zweiten Extremität; getrennte Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 5338: Lymphographie, je Extremität; Tatsächlich konventionelle Röntgen-Lymphographie der ersten Extremität; Seite dokumentieren. Kein Ansatz für Lymphszintigraphie oder bloße ICG-Fluoreszenzdarstellung..

GOÄ-Nummer 5338: Lymphographie, je Extremität; Nur bei tatsächlicher zusätzlicher konventioneller Lymphographie einer zweiten Extremität; andere Seite dokumentieren..

GOÄ-Nummer 5339: Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 - einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt; Nur zusätzliche Projektionen im Anschluss an 5338, insgesamt; Durchleuchtungen eingeschlossen. Kein Ansatz je Bild..

GOÄ-Nummer 365: Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität; Tatsächlich Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie der ersten Extremität; keine zusätzliche gewöhnliche Injektion für denselben Vorgang..

GOÄ-Nummer 365: Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität; Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Kontrastmitteleinbringung zur Lymphographie der zweiten Extremität; getrennte Seite dokumentieren..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.