Kontrastvenographie einer oder beider Extremitäten mit bedingten Zusatzprojektionen
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt venöse Abflusswege kontrastgestützt dar und lokalisiert Obstruktion, Kollateralen, Thrombosefolgen oder anatomische Besonderheiten für die weitere Behandlung. Die Bildgebung umfasst venographie einer Extremität.
Wann ist sie anwendbar?
Bei spezieller venöser Abfluss- oder Interventionsfrage, die Duplex- beziehungsweise Schnittbilddiagnostik nicht ausreichend beantwortet; Region und zusätzliche Projektionen sind zu begründen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Venographie einer Extremität. Grenze: Tatsächlich intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis 10 Minuten.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5330 | Kernposition | Venographie einer Extremität. Tatsächliche Kontrastvenographie der ersten Extremität; Seite angeben, alle methodisch üblichen Projektionen und Durchleuchtungen enthalten. |
| GOÄ-Nr. 5330 | Bedingt / alternativ | Venographie einer Extremität. Nur bei gesondert indizierter tatsächlicher Venographie der zweiten Extremität; Gegenseite benennen. |
| GOÄ-Nr. 5331 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt. Tatsächliche ergänzende Projektionen zur Darstellung weiterer venöser Abflussgebiete nach Nr. 5330; insgesamt, nicht je Aufnahme. |
| GOÄ-Nr. 344 | Kernposition | Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer. Tatsächlich intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis 10 Minuten. Zugang und Injektion nicht zusätzlich als Nr. 253 abrechnen. Bei längerer Einbringung den zutreffenden anderen Tatbestand wählen; Nr. 344 nicht zusätzlich dafür kumulieren. |
| GOÄ-Nr. 5335 | Bedingt / alternativ | Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung. Nur bei tatsächlich erbrachter zuschlagsfähiger computergestützter Analyse und Abbildung; nicht allein für digitale Speicherung. Nr. 5335 höchstens einmal je Untersuchungstag und Faktor 1,0. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5330: Venographie einer Extremität; Tatsächliche Kontrastvenographie der ersten Extremität; Seite angeben, alle methodisch üblichen Projektionen und Durchleuchtungen enthalten..
GOÄ-Nummer 5330: Venographie einer Extremität; Nur bei gesondert indizierter tatsächlicher Venographie der zweiten Extremität; Gegenseite benennen..
GOÄ-Nummer 5331: Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt; Tatsächliche ergänzende Projektionen zur Darstellung weiterer venöser Abflussgebiete nach Nr. 5330; insgesamt, nicht je Aufnahme..
GOÄ-Nummer 344: Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer; Tatsächlich intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis 10 Minuten. Zugang und Injektion nicht zusätzlich als Nr. 253 abrechnen. Bei längerer Einbringung den zutreffenden anderen Tatbestand wählen; Nr. 344 nicht zusätzlich dafür kumulieren..
GOÄ-Nummer 5335: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung; Nur bei tatsächlich erbrachter zuschlagsfähiger computergestützter Analyse und Abbildung; nicht allein für digitale Speicherung. Nr. 5335 höchstens einmal je Untersuchungstag und Faktor 1,0..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
