Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie – postoperative Behandlung
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ in Betracht?

Für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1480, GOÄ-Nr. A1427-TAMPON-ENTFERNUNG, GOÄ-Nr. A1430-SPLINT-ENTFERNUNG und GOÄ-Nr. A1425-MEDIKAMENTENEINLAGE sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ stehen FESS Nachbehandlung, Tamponadenentfernung, Septumsplint, Absaugung, postoperativ. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionRigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1480Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher selbständiger Absaugung.
GOÄ-Nr. A1427-TAMPON-ENTFERNUNGBedingt / alternativBÄK-Ratgeber; Analogtext und Bezugsnummer angeben.
GOÄ-Nr. A1430-SPLINT-ENTFERNUNGBedingt / alternativBÄK-Ratgeber; konkrete Leistung beschreiben.
GOÄ-Nr. A1425-MEDIKAMENTENEINLAGEBedingt / alternativNur bei entsprechend aufwendiger, selbständiger Einlage; einmal insgesamt.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativJe Nasenseite nur bei eigenständigem pathologischem Wundbefund, nicht routinemäßig.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1418

Kernposition der Kombination

Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

GOÄ 1480

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher selbständiger Absaugung.

GOÄ A1427-TAMPON-ENTFERNUNG

Bedingte oder alternative Position

BÄK-Ratgeber; Analogtext und Bezugsnummer angeben.

Analog bewertet zu: 1427
GOÄ A1430-SPLINT-ENTFERNUNG

Bedingte oder alternative Position

BÄK-Ratgeber; konkrete Leistung beschreiben.

Analog bewertet zu: 1430
GOÄ A1425-MEDIKAMENTENEINLAGE

Bedingte oder alternative Position

Nur bei entsprechend aufwendiger, selbständiger Einlage; einmal insgesamt.

Analog bewertet zu: 1425
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Je Nasenseite nur bei eigenständigem pathologischem Wundbefund, nicht routinemäßig.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Operation und postoperativer Tag
Endoskopiebefund
entfernte Tamponade/Splints
Absaugung
Wundheilungsstörung

Wie grenzt sich „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postoperative Ohrbehandlung – Entfernung einer Ohrtamponade“ sowie „Adenoide Vegetationen beim Kind – Endoskopie, Hördiagnostik und Adenotomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: FESS Nachbehandlung, Tamponadenentfernung, Septumsplint, Absaugung

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Operation und postoperativer Tag

Endoskopiebefund

entfernte Tamponade/Splints

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1418 (Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1480, GOÄ-Nr. A1427-TAMPON-ENTFERNUNG, GOÄ-Nr. A1430-SPLINT-ENTFERNUNG und GOÄ-Nr. A1425-MEDIKAMENTENEINLAGE sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1418. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postoperative Ohrbehandlung – Entfernung einer Ohrtamponade“ sowie „Adenoide Vegetationen beim Kind – Endoskopie, Hördiagnostik und Adenotomie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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